Wie die Gemeinde Obermumpf berichtet, wurde eine Kehrichtgrundgebühr als Ergänzung zur Sackgebühr eingeführt.
Müllgebühren im Mittelfeld
Müll liegt in einem blauen Abfallsack (Symbolbild). - DPA
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In der Gemeinde Obermumpf wurde eine Kehrichtgrundgebühr als Ergänzung zur Sackgebühr eingeführt. Sie soll die Kosten für die Grüngut-, Papier-, Alteisen-, Aluminium-, Altglas- & Blechentsorgung decken.

Um Rückfragen und um Unklarheiten bei den Tarifen zu vermeiden, bittet die Abteilung Finanzen um folgende Kenntnisnahme: Ledige Personen, welche im Konkubinat bzw. alleine leben, werden mit dem Tarif für «Einpersonenhaushalt» 22.50 Franken erfasst.

Verheiratete Personen, mit oder ohne Kinder, welche im gleichen Haushalt wohnen, werden mit dem Tarif «Mehrpersonenhaushalt» 45 Franken erfasst. Volljährige Personen, welche noch bei den Eltern wohnen, fallen unter den Tarif «Mehrpersonenhaushalt» bei den Eltern.

Einen Mehrpersonenhaushalt gelten nur Ledige, geschiedene oder verwitwete Personen, welche mit ihren Kindern zusammenleben

Ledige, geschiedene oder verwitwete Personen, welche mit ihren Kindern zusammenleben, fallen unter den Tarif «Mehrpersonenhaushalt» 45 Franken.

Ledige, geschiedene oder verwitwete Personen, welche zusammen mit Kindern im Konkubinat leben, erhalten Gebührenrechnungen im Umfang von Total 45 Franken pro Haushalt, zweimal 22.50 Franken. Die Kehrichtgrundgebühr für das Gewerbe beträgt 45 Franken. Die Rechnungen werden in den nächsten Tagen zugestellt.

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