Obermumpf führt eine Mahngebühr für nicht fristgerecht bezahlte Steuern ein. Die Mahngebühr beträgt 35 Franken.
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KMUs müssen finanziell umplanen (Symbolbild). - Keystone
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Wie die Gemeinde Obermumpf berichtet, hat der Grosse Rat die Einführung von kostendeckenden Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen beschlossen.

Die Gesetzesänderung wurde vom Regierungsrat auf den 01. Januar 2019 in Kraft gesetzt. Die Gebührenerhebung erfolgt ab dem Kalenderjahr 2019. Für sämtliche Mahnungen und Betreibungen im Steuerbereich werden neu Gebühren erhoben.

Die Mahngebühr für nicht fristgerecht bezahlte Steuern beträgt 35 Franken. Die Kosten für eine Forderung, welche betrieben werden muss, betragen 100 Franken.

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