Nachmeldefrist für ein Mitglied der Finanzkommission in Zeiningen
Wie die Gemeinde Zeiningen mitteilt, wird für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Finanzkommission eine Nachmeldefrist bis 6. Februar 2023 angesetzt.

Da für die Finanzkommission die Anzahl der Kandidierenden der Anzahl der zu vergebenden Sitze entspricht, wird gemäss § 30a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von fünf Tagen angesetzt, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können.
Wahlvorschläge sind von zehn Stimmberechtigten der Gemeinde Zeiningen zu unterzeichnen und mit Wahlfähigkeitsausweis bei der Gemeindekanzlei bis am 6. Februar 2023, 12 Uhr, einzureichen.
Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR).
Wahlvorschlag kann auf Gemeindekanzlei eingesehen werden
Für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Finanzkommission wurde Salzmann Eveline, 1983, Eggiwil, parteilos angemeldet.
Der eingereichte Wahlvorschlag kann von den Stimmberechtigten auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden.









