Mumpf informiert über die Verkehrsanordnung für Motorräder
Wie die Gemeinde Mumpf berichtet, wurde die Zufahrt in den Flösserweg für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder verboten.

Der Gemeinderat hat gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Flösserweg: Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder (Signal 2.14), mit Zusatztext «ausgenommen Zubringerdienst» sowie Signalisation Sackgasse (Signal 4.09).
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit Publikation im Amtsblatt vom 14. Oktober 2021 bis und mit 12. November 2021 beim Gemeinderat, 4322 Mumpf, einzureichen. Die Einsprache hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten.