Die Vermieter in Obermumpf werden gebeten, alle Mieterwechsel unverzüglich dem Einwohnerdienst mitzuteilen.
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Umzug. - Pixabay
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Wie die Gemeinde Obermumpf berichtet, sind gemäss Register- und Meldegesetz vom 1. Mai 2009 Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahres Logis geben, verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen dem Einwohnerdienst zu melden, in Mietverträgen oder Wohnbestätigungen die administrative Wohnungsnummer aufzuführen und auf Verlangen Mieter- und Wohnungslisten zur Verfügung zu stellen.

Die Vermieter werden gebeten, alle Mieterwechsel unverzüglich hier dem Einwohnerdienst mitzuteilen.

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