Die Gemeinde Zeiningen informiert, dass vom 1. April bis zum 31. Juli 2022 Hunde im Wald oder auf den Waldwegen an der Leine zu führen sind.
Hund auf Wiese
Manche Hunde ziehen und bellen wie wild, wenn sie an der Leine gehen müssen. - Unsplash
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Es wird darauf hingewiesen, dass das Betreten von Wiesen und Äckern während der Vegetationszeit, das heisst zwischen dem 1. April und 31. Oktober, verboten ist. Im Siedlungsgebiet sind die Hunde jeweils anzuleinen.

Weiter sind gemäss der kantonalen Jagdverordnung vom 1. April bis zum 31. Juli auch im Wald oder auf den Waldwegen die Hunde an der Leine zu führen. Die Bevölkerung wird gebeten, diese Bestimmung zu beachten und auf Querfeldeintouren zu verzichten.

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