Wie die Gemeinde Kaiseraugst berichtet, schliesst die Abschrankung am Fähriweg per 29. März 2024. Bootsbesitzer können aber den Schrankenschlüssel erhalten.
Das Rheinufer in Kaiseraugst.
Das Rheinufer in Kaiseraugst. - Nau.ch / Simone Imhof
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Mit Beginn des Fährbetriebs per 29. März 2024 wird die Abschrankung am Fähriweg geschlossen.

Zum Ein- und Auswässern von Booten können berechtigte Bootsbesitzer den Schrankenschlüssel während der Betriebszeiten der Fähre – ausser an Sonn- und Feiertagen – beim diensthabenden Fährmann beziehen.

Bezugsberechtigt sind die Mieter einer Kaiseraugster Bootsanlegestelle und die eingetragenen Mitglieder des Rheinfelden Bootsclub, des Basler Segelclubs und des Segelclubs Pratteln.

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