Wie die Gemeinde Stein AG bekannt gibt, sind vom 1. April bis 31. Juli die Hunde im Wald und am Waldrand an der Leine zu führen.
Das Rheinufer in Stein AG.
Das Rheinufer in Stein AG. - Nau.ch / Simone Imhof
Ad

In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden.

Für Jagd- und Polizeihunde im Einsatz und bei der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht.

Die Leinenpflicht dient den frei lebenden Tieren zum ungestörten Aufziehen ihres Nachwuchses.

Die Hundehalterinnen und Hundehalter werden gebeten, sich an diese Regelung zu halten. Die Wildtiere werden es danken.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

JagdStein (AG)