Wie die Gemeinde Schupfart mitteilt, sollen die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern 2022 bis 31. Oktober 2022 beglichen werden.
Das Dorf Schupfart in der Region Fricktal.
Das Dorf Schupfart in der Region Fricktal. - Nau.ch / Simone Imhof
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In den nächsten Tagen erhält man die Verfallsanzeige für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern 2022. Es wird angezeigt, was man bereits bezahlt hat oder was dem Konto gutgeschrieben wurde. Der Restbetrag ist per 31. Oktober 2022 zu begleichen.

Sollte der provisorische fakturierte Betrag gemäss eigenen Berechnungen wesentlich zu hoch sein, dann kann man sich an das Regio-Steueramt in Wallbach wenden. Bei wesentlichen und begründeten Abweichungen wird die Rechnung angepasst.

Zu viel bezahlte Steuern werden mit der Veranlagung und definitiven Abrechnung mit Zins zurückbezahlt oder an eine andere Steuerforderung angerechnet. Der Zins für Überzahlungen ist im Jahr 2022 0,1 Prozent.

Ist eine gänzliche Bezahlung der offenen Steuern bis Ende Oktober 2022 nicht möglich, kann man sich an die Abteilung Finanzen Schupfart wenden. Seit dem 1. Januar 2019 sind das neue Steuergesetz sowie die neue Steuerverordnung in Kraft. Seither werden im Veranlagungsverfahren und im Bezugsverfahren Mahngebühren erhoben.

Auf nicht beglichene Steuern folgen Mahnungen

Für Mahnungen von Steuer- und Verzugszinsausständen werden 35 Franken und für deren Betreibung 100 Franken verrechnet. Für die Bezahlung der Steuern 2022 soll man nur die dafür abgegebenen Einzahlungsscheine benutzen.

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