Hellikon: Hundekontrolle 2021
Die Hundetaxe 2021 wird sämtlichen Hundebesitzern im Monat April in Rechnung gestellt.

Haben Sie einen neuen Hund oder ereigneten sich im vergangenen Jahr Veränderungen (Halterwechsel, Tod, etc.), so ist die Einwohnerdienste vorgängig entsprechend zu informieren.
Die Hundetaxe beträgt CHF 120.00 pro Hund.
Seit 1.1.2016 ist die Datenbank AMICUS in Betrieb. Die hinterlegten Daten wurden automatisch übertragen. Ersthundehalter müssen sich zuerst bei der Gemeindeverwaltung registrieren und den Hund anschliessend beim Tierarzt erfassen lassen. Alle Hundehalter werden angewiesen, die AMICUS-Datenbank fortlaufend zu aktualisieren.
Leinenpflicht im Wald und am Waldrand vom 01. April bis 31. Juli
Im Kanton Aargau besteht während der Setzzeit und der Aufzucht der Rehkitze in der Zeit vom 01. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand für alle Hundearten eine Leinenpflicht (§ 21 kantonale Jagdverordnung).
In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden. Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und in der Ausbildung gelten die genannten Einschränkungen nicht.