Wie die Gemeinde Hellikon mitteilt, sollen die Grundeigentümer ihre Bäume und Sträucher gemäss den Vorgaben zurückschneiden.
Sträuche und Bäume zurückschneiden.
Sträuche und Bäume zurückschneiden. - depositphotos
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Diverse Grundeigentümer haben ihre Bepflanzungen zurückgeschnitten und tragen damit zur Verkehrssicherheit und der Gewährleistung des geregelten Unterhaltes der Strassen und Gehwege bei. Die Gemeinde bittet im Interesse der Verkehrssicherheit wiederum sämtliche Grundeigentümer, die Bäume, Sträucher und Hecken entlang von öffentlichen Strassen und Gehwegen, unter Beachtung der nachfolgenden, gesetzlichen Vorschriften, zurückzuschneiden.

Gemäss § 109 bis 111 des kantonalen Baugesetzes sind: In die Fahrbahn und Gehweg hineinreichende Bäume auf eine Höhe von 4,5 Meter, ab Fahrbahn gemessen, und 2,5 Meter, ab Gehweg gemessen, aufzuasten (das heisst Äste bis zur angegebenen Höhe sind zu entfernen). Hecken und einzelne Sträucher sind auf einen Abstand von 60 Zentimeter zur Gemeindestrasse oder bei Gehwegen auf deren Hinterkante, zurückzuschneiden.

In Sichtzonen (zum Beispiel Garagenausfahrten, Einmündungen, Kreuzungen) muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 Zentimeter bis 3 Meter gewährleistet sein (§ 45 der Allgemeinen Verordnung zum Baugesetz).

Der Gemeinderat dankt allen Grundeigentümern, welche mit dem rechtzeitigen Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit leisten. Allfällige Restanzen werden erfasst. Diese Eigentümer erhalten die Aufforderung zum Rückschnitt schriftlich, mit einer kurzen Frist, angezeigt

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