Zuzgen

Gemeinde Zuzgen erinnert an die Leinenpflicht

Nau.ch Lokal
Nau.ch Lokal

Unteres Fricktal,

Wie die Gemeinde Zuzgen mitteilt, gilt ab dem 1. April bis zum 31. Juli die Leinenpflicht für Hunde.

Waldspaziergang
Leinenpflicht für Hunde. - Foto-Rabe / Pixabay

Während der Setzzeit und der Aufzucht der Rehkitze besteht nach der Jagdverordnung des Kantons Aargau eine Leinenpflicht für sämtliche Hundearten. Unter §21 dieser Verordnung wird dies wie folgt umschrieben: «Hunde sind im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden. Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht.»

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Beat Jans Schutzstatus S
17 Interaktionen
Schutzstatus S
Hitze
95 Interaktionen
Bis Juli heiss

MEHR ZUZGEN

Gemeinde
Zurückschneiden von Bäumen / Hecken und Sträuchern
Gemeinde
Strassenreinigung
Gemeinde

MEHR AUS FRICKTAL

Ueken AG
Ueken AG
Koblenz AG
Koblenz AG
Rheinfelden AG
Rheinfelden
Döttingen Unfall
11 Interaktionen
Döttingen AG