Wie die Gemeinde Zeiningen mitteilt, erinnert die Gemeindekanzlei daran, dass Waldstrassen weder befahren noch beritten werden dürfen.
Ein Schild, das Durchfahrverbot für Motorwagen und Motorräder signalisiert. - Pixabay
Ad

Das Reiten und das Fahren (Biken, Fahrradfahren) abseits von Waldstrassen und Waldwegen gilt als unzulässige nachteilige Nutzung und ist daher verboten. Im Wald darf grundsätzlich nur auf befestigten Waldstrassen geritten oder gefahren werden.

Die Gemeinden können mit der Zustimmung des Kreisforstamts einzelne Strecken bezeichnen, auf welchen auch abseits der befestigten Waldstrassen geritten und mit Fahrrädern beziehungsweise Mountainbikes gefahren werden darf. In Zeiningen ist oberhalb des Grieshaldenwegs respektive dem Clubhaus des VMC’s (Teil der Parzelle 1098) eine Zone für Freizeitaktivitäten ausgeschieden. Dort ist das Biken erlaubt.

Weitere solche Zonen sind in Zeiningen nicht definiert. Die Gemeindekanzlei bittet daher, auf Touren abseits der Waldstrassen zu verzichten und Jagdeinrichtungen wie Kirrungen (Anfutterungsstellen) nicht zu beschädigen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Zeiningen