Erhöhung der Beiträge für Bühlmattweg in Schupfart geplant
Wie die Gemeinde Schupfart bekannt gibt, liegt der Beitragsplan zur Erstellung des Bühlmattwegs vom 27. April bis zum 26. Mai 2023 öffentlich auf.

Gemäss Erschliessungsfinanzierungsreglement der Einwohnergemeinde Schupfart werden an die Kosten der Erstellung Bühlmattweg Grundeigentümerbeiträge erhoben.
Aufgrund der ausserordentlichen Teuerung infolge Materialknappheit und Lieferengpässen sowie der Ausschreibungsgenauigkeit und Eventualpositionen im Leistungsverzeichnis, erhöhen sich die provisorischen Grundeigentümerbeiträge um mehr als zehn Prozent.
Aus diesem Grund wird der Beitragsplan nochmals neu aufgelegt.
Beitragsplan und Unterlagen liegen öffentlich auf
Der Beitragsplan sowie die dazu gehörenden weiteren Unterlagen liegen gestützt auf die Bestimmungen des kantonalen Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen vom 27. April bis 26. Mai 2023 öffentlich in der Gemeindeverwaltung Schupfart auf.
Gegen den Beitragsplan kann innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Schupfart Einsprache erhoben werden.
Einsprachen sind zu begründen und haben einen Antrag zu enthalten.