Wie die Gemeinde Schupfart mitteilt, ist die pauschale Benützungsgebühr für Abwasser bei Tierhaltung bis 30. Juni 2023 bei der Abteilung Finanzen anzugeben.
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Abwasser (Symbolbild). - Bild: Pixabay/ Wokandapix
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Gemäss Anhang II Abwasserbeseitigung des Reglements über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen der Gemeinde Schupfart kann bei Tierhaltung von mindestens einer Grossvieheinheit (GVE) eine pauschale Benützungsgebühr für das Abwasser zur Anwendung kommen.

Tierhalter, die eine pauschale Anrechnung verlangen, haben den Tierbestand aufgrund der Betriebsstrukturdatenerhebung 2023 des Kantons bis 30. Juni 2023 der Abteilung Finanzen zu melden.

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