Das Ablagern von Abfällen im Freien ist in Mumpf verboten

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Unteres Fricktal,

Wie die Gemeinde Mumpf informiert, müssen die Siedlungsabfälle und Grüngut dem Sammeldienst der Gemeinde übergeben werden.

Littering Kloten
Derzeit hat es mehr Abfall im öffentlichen Raum. (Symbolbild) - KEYSTONE/Ennio Leanza

Es muss in letzter Zeit wieder vermehrt festgestellt werden, dass Siedlungsabfälle, insbesondere Grüngut illegal entsorgt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Siedlungsabfälle dem Sammeldienst der Gemeinde übergeben werden muss.

Davon ausgenommen sind Abfall, der für die Wiederverwendung, Verwertung oder Entsorgung dem Hersteller oder dem Handel zurückgegeben werden muss sowie privates Kompostieren von Grünabfällen, sofern es ohne Gefährdung von Gewässern oder Beeinträchtigung der Nachbarn erfolgt.

Sammelstelle an der alten Obermumpferstrasse

Das Wegwerfen, Ablagern oder Zurücklassen von Abfällen im Freien auf öffentlichem oder privatem Grund (z. Bsp. Flur, Wald, Gewässer, Anlagen, Strassen oder Plätzen) ist verboten. Grüngut ist der kommunalen Sammelstelle an der alten Obermumpferstrasse zuzuführen oder privat zu kompostieren.

Bei Zuwiderhandlungen kann der Gemeinderat mittels Strafbefehl Bussen bis 2'000.00 Franken aussprechen.

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