Beitrag zur Jugend-parlamentskonferenz 2019
Im Oktober 2019 ist die Jugendparlamentskonferenz zu Gast im Kanton St. Gallen.

Der Gastgeber dieser Konferenz ist das Jugendparlament St. Gallen und beider Appenzell. Der Gemeinderat hat auf Gesuch des Dachverbandes der Schweizer Jugendparlamente entschieden, die Jugendparlamentskonferenz 2019 mit einem einmaligen Gemeindebeitrag von CHF 200.00 zu unterstützen. Der Gemeinderat wünscht bereits heute gutes Gelingen und sämtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern viel Freude an der Konferenz.
Gemeindearchiv; Benützungsreglement erlassen
Laut kantonalem Archivgesetz hat die Gemeinde ein Benützungsreglement für das Gemeindearchiv zu erlassen. Dies hat der Gemeinderat an seiner letzten Sitzung gemacht und gestützt auf das kantonale Archivgesetz ein Benützungsreglement per 1. Juli 2019 in Kraft gesetzt. Im Gemeindearchiv befinden sich archivwürdige Dokumente und Schriften der kommunalen Organe. Die Gemeindekanzlei wurde als zuständige Stelle beauftragt, die Aufsicht über das Gemeindearchiv obliegt dem Gemeinderat. Das Benützungsreglement ist auf der Homepage www.stein-ar.ch zur Ansicht aufgeschaltet.
Beitrag Guggenmusik Dorfnarre Stää
Die Guggenmusik Dorfnarre Stää gelangte mit einem Gesuch um einen Gemeindebeitrag anlässlich des 40-jährigen Bestehens an den Gemeinderat. Zu einem Ehemaligen-Apéro wurden rund 118 einstige Närinnen und Narren eingeladen. Der Gemeinderat hat entschieden, diesen Jubiläumsabend mit einem einmaligen Beitrag von CHF 500.00 zu unterstützen.
Der Gemeinderat gratuliert der Guggenmusik Dorfnarre Stää ganz herzlich zu diesem Jubiläum, dankt sämtlichen Mitgliedern ganz herzlich für ihren Einsatz im Dorfverein und wünscht allen Mitgliedern weiterhin viel Freude an ihrem Hobby.
Finanzausgleich 2019; Kenntnisnahme
Der Gemeinderat hat Kenntnis genommen vom Finanzausgleich zwischen dem Kanton und den Gemeinden. Die Gemeinde Stein erhält für das laufende Jahr einen Beitrag von CHF 144‘700 aus dem kantonalen Finanzausgleich. Gemäss den Empfehlungen des Kantons ist auch im kommenden Jahr mit einem Leistungsanspruch zu rechnen.