Absage Gemeindeviehschau und Jahrmarkt

Grossveranstaltungen mit über 1'000 Personen bleiben bis mindestens Ende August verboten.

Jahrmarkt (Symbolbild)
Jahrmarkt (Symbolbild) - Keystone

Seit dem 22. Juni sind die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus weitgehend aufgehoben. Einzig Grossveranstaltungen mit über 1'000 Personen bleiben bis mindestens Ende August verboten.

Aufgrund dieser Tatsache haben die Vertreterinnen und Vertreter aus den Gemeinden und die Verantwortlichen für die Vieh- und Schafschauen beschlossen, im Herbst 2020 auf diese traditionellen Veranstaltungen zu verzichten. Der Entscheid ist allen Beteiligten nicht leicht gefallen: Die verschiedenen Schutzkonzepte für die Auffuhr, den Schauplatz und die Festwirtschaft sowie die Aufteilung der Besucherinnen und Besucher in verschiedene Sektoren, erfordern einen zu grossen und kaum umsetzbaren Kontrollaufwand.

Vieh- und Schafschauen im Herbst 2020 abgesagt

Traditionelle Jahrmärkte dürfen nach den Vorgaben des Bundes nicht angeboten werden; zurzeit sind nur Lebensmittelmärkte unter besonderen Vorschriften erlaubt. Deshalb sind sich alle Vertreter des Bauernverbandes, der Tierzuchtkommissionen und der Vieh- und Schafzuchtverbände einig, dass ein einheitliches Vorgehen in den Gemeinden gewählt werden soll und die Vieh- und Schafschauen im Herbst 2020 generell im ganzen Kanton abgesagt werden.

Für die Gemeinde Stein bedeutet dies, dass nebst der Viehschau auch der Jahrmarkt in diesem Jahr leider nicht stattfinden wird.

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