Walenstadt rät zur Befolgung der Winterdienst-Regeln
Wie die Gemeinde Walenstadt berichtet, lehnt die Gemeinde jegliche Haftung für Schäden, welche durch Nichtbeachten der Anweisungen verursacht werden, ab.

Die Schneeräumung durch die Winterdienst-Equipen sollte nicht behindert werden. Sämtliche an Strassenrändern und auf Ausstellplätzen gelagerten Materialien sind zu entfernen.
Das Abstellen von Motorfahrzeugen auf öffentlichen Strassen, Wegen und Plätzen ist vor und während den Schneefällen zu unterlassen. Das Ablagern von Schnee aus privaten Einfahrten und Vorplätzen auf öffentlichen Strassen ist verboten.
Fahrzeuge, die an ihrem Standort die Schneeräumung erschweren oder behindern, werden auf Kosten des Halters entfernt. Für Schäden, welche durch Nichtbeachten dieser Anweisungen verursacht werden, lehnt die politische Gemeinde jegliche Haftung ab.
Die Gemeinde haftet nicht für Schäden
Fehlbare Fahrzeuglenker oder -halter werden bestraft. Anlagen in Gärten, zum Beispiel Gewächshäuser, Brunnen, Pergolen, Tische, Bänke, Zäune, sind während des Winters zu entfernen oder so zu schützen, dass sie durch die Schneeräumung, pflügen, fräsen, salzen, nicht beschädigt werden.
Die Gemeinde lehnt ansonsten jede Haftung für Schäden ab. Die Hydranten müssen auch im Winter sichtbar und für einen allfälligen Löscheinsatz zugänglich sein.
Es ist nicht erlaubt Schneedepots um die Hydranten zu erstellen. Im Rahmen der Schneeräumung ist die Gemeinde darauf angewiesen, dass der Schnee je nach Situation auch auf privaten Grundstücken gelagert werden kann.