Bad Ragaz

Referendumsvorlage für das Feuerschutzreglement in Bad Ragaz

Nau.ch Lokal
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Sarganserland,

Wie die Gemeinde Bad Ragaz mitteilt, hat der Gemeinderat am 5. Dezember 2022 das revidierte Feuerschutzreglement der Gemeinde Bad Ragaz erlassen.

Die Gemeindeverwaltung am Rathausplatz in Bad Ragaz im Kanton St. Gallen.
Die Gemeindeverwaltung am Rathausplatz in Bad Ragaz im Kanton St. Gallen. - Nau.ch / Simone Imhof

Am 1. Januar 2021 wurden das neue kantonale Feuerschutzgesetz und die Feuerschutzverordnung in Kraft gesetzt.

Die Gesetzesänderung erfordert eine Totalrevision der kommunalen Feuerschutzreglemente und Tarife im Kanton St.Gallen.

Der Gemeinderat Bad Ragaz hat am 5. Dezember 2022 das revidierte Feuerschutzreglement der Gemeinde Bad Ragaz erlassen.

Der Erlass unterliegt gemäss Artikel 23 Absatz eins des Gemeindegesetzes der Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum.

Die Voraussetzungen für das Referendum

Die Referendumsfrist ist 30 Tage und beginnt am 8. Dezember 2022 bis zum 6. Januar 2023.

Das Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens ist 381 Unterschriften. Die Unterlagen können bei der Gemeinderatskanzlei oder online eingesehen werden.

Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat einzureichen.

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