Kantonspolizei St. Gallen macht Grosskontrolle auf A3 bei Walenstadt

Die Kantonspolizei St. Gallen führte in der Nacht auf Sonntag eine Grosskontrolle auf der A3 bei Walenstadt durch. Bei drei von rund 120 Überprüften wurde eine Fahrunfähigkeit festgestellt.

Walenstadt
Beamte der Kantonspolizei St. Gallen überprüfen in der Nacht auf den 16.06.19 auf der A3 im Raischibentunnel bei Walenstadt SG ein Fahrzeug und dessen Lenker. - Kantonspolizei St. Gallen

In der Nacht von Samstag auf Sonntag in der Zeit zwischen 22:45 Uhr und 1:15 Uhr hat die Kantonspolizei St. Gallen zusammen mit weiteren Polizistinnen und Polizisten aus dem Ostschweizer Polizeikonkordat und dem Grenzwachtkorps eine Grosskontrolle durchgeführt.

Im Raischibentunnel auf der Autobahn A3 bei Walenstadt SG wurden rund 120 Fahrerinnen und Fahrer auf ihre Fahrfähigkeit überprüft.

Drei von rund 120 Überprüften fahrunfähig

Von rund 120 kontrollierten Verkehrsteilnehmenden wurden drei als fahrunfähig eingestuft. Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen verfügte bei den ihnen eine Blut- und Urinprobe.

Der Führerausweis wurde ihnen auf der Stelle abgenommen.

Einem weiteren Autofahrer, einem 54-jährigen Mann, wurde nach einem Atemalkoholtest mit zu hohem Resultat die Weiterfahrt für fünf Stunden untersagt.

Daneben konnte auch ein 50-jähriger Autofahrer angehalten werden, der trotz Entzug des Führerausweises mit seinem Auto unterwegs war. Weiter war ein Fahrzeug in nicht betriebssicherem Zustand und eines ohne Versicherungsschutz unterwegs.

Die fehlbaren Verkehrsteilnehmenden werden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige gebracht.

 Nicht gesicherte Kinder und fehlende Sicherheitsgurte sowie Vignetten

Weiter mussten zwei Ordnungsbussen wegen dem Mitführen von nicht gesicherten Kindern, zwei Ordnungsbussen wegen nicht getragenen Sicherheitsgurten von Mitfahrenden und eine Ordnungsbusse wegen fehlender Autobahnvignette ausgestellt werden.

Das Grenzwachtkorps stellte zudem drei Verstösse gegen das Zollgesetz fest. Gefunden wurde nicht verzolltes Fleisch, Olivenöl und Spirituosen.

 Zudem konnten drei Personen angehalten werden, die im Fahndungssystem ausgeschrieben waren.​

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