Bad Ragaz passt Sondernutzungsplan Heuteilstrasse an
Wie die Gemeinde Bad Ragaz berichtet, erfordern Anpassungen am Sondernutzungsplan Heuteilstrasse und an den besonderen Vorschriften ein 2. Mitwirkungsverfahren.

Die Ortsgemeinde Bad Ragaz ist Eigentümerin des Grundstücks Nummer 863 an der Heuteilstrasse in Bad Ragaz. Das Grundstück Nummer 863 weist eine Fläche von 10'000 Quadratmeter auf und befindet sich gemäss rechtskräftigem Zonenplan der Gemeinde Bad Ragaz in der Wohnzone W3 und ist heute noch nicht überbaut.
Die Ortsgemeinde Bad Ragaz hat sich in den letzten Jahren intensiv mit der künftigen Nutzung beziehungsweise Bebauung des Grundstückes Nummer 863 auseinandergesetzt. In diesem Zusammenhang hat die Ortsgemeinde zusammen mit einem externen Fachbüro im Jahr 2019 einen einstufigen, offenen Projektwettbewerb ausgeschrieben.
Das Siegerrichtprojekt, welches aus dem Projektwettbewerb hervorging, weist gegenüber der Regelbauweise der Wohnzone W3 Abweichungen auf. Die Ortsgemeinde gelangte deshalb im Februar 2020 mit dem Plangesuch um Ausarbeitung eines Sondernutzungsplans an den Gemeinderat. Der Gemeinderat ist nach erfolgter Prüfung auf das Plangesuch zur Ausarbeitung eines Sondernutzungsplanes eingetreten.
Die Planungsentwürfe zum Sondernutzungsplan Heuteilstrasse mit besonderen Vorschriften lagen in der Folge vom 16. November 2021 bis 15. Dezember 2021 im Rathaus Bad Ragaz, zur Mitwirkung auf. Innerhalb der Mitwirkungsfrist gingen vier Stellungnahmen beim Gemeinderat ein. Der Gemeinderat hat sich an der Sitzung vom 15. März 2022 mit den Eingaben befasst und diese schriftlich beantwortet.
Die Mitwirkung ist vom 2. April 2022 bis 11. Mai 2022
Die Bauherrschaft hat aufgrund von einzelnen Mitwirkungseingaben Anpassungen an den Entwurfunterlagen des Sondernutzungsplans Heuteilstrasse und den besonderen Vorschriften vorgenommen, welche die Durchführung eines zweites Mitwirkungsverfahrens erforderlich machen.
Bevor die öffentliche Auflage erfolgt, gibt der Gemeinderat gestützt auf Artikel 4 des Raumplanungsgesetzeses (SR 700, abgekürzt RPG) in Verbindung mit Artikel 34 Absatz 2 des Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1; abgekürzt PBG) der Bevölkerung die Möglichkeit, in die Änderungen der Planungsentwürfe Einsicht zu nehmen.
Die Änderungen zu den Planungsentwürfen Sondernutzungsplan Heuteilstrasse mit besonderen Vorschriften liegen ab Dienstag, 12. April 2022 bis Mittwoch, 11. Mai 2022 im Rathaus Bad Ragaz, Gang, 2. Obergeschoss, zur Mitwirkung auf. Die Mitwirkung erfordert die Schriftlichkeit. Stellungnahmen sind innert der Auflagefrist an den Gemeinderat Bad Ragaz zu richten.