Wie die Gemeinde Bad Ragaz angibt, finden die Gemeindebehördenwahlen am 22. September 2024 statt. Ein zweiter Wahlgang ist für den 24. November 2024 vorgesehen.
Bad Ragaz im Kanton St. Gallen.
Bad Ragaz im Kanton St. Gallen. - Nau.ch / Simone Imhof
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Die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden (Gemeindepräsident, Mitglieder des Gemeinderates, Schulratspräsident, Mitglieder des Schulrates, Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission) findet am 22. September 2024 statt.

Ein allfälliger zweiter Wahlgang wurde von der Regierung auf den 24. November 2024 festgesetzt.

Fristen für Wahlvorschläge für den ersten und zweiten Wahlgang

Wahlvorschläge müssen spätestens am Freitag, 5. Juli 2024, 12 Uhr, im Rathaus Bad Ragaz bei der Gemeinderatskanzlei eintreffen.

Für einen allfälligen zweiten Wahlgang müssen die Wahlvorschläge spätestens am Montag, 30. September 2024, 12 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei eintreffen.

Das Datum des Poststempels genügt für die Wahrung dieser Frist nicht.

Die Gemeinderatskanzlei stellt die entsprechenden Formulare zur Verfügung. Diese können auch auf der Webseite der Gemeinde abgerufen werden.

Versand des Stimmmaterials

Nach Artikel 52 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen müssen die Stimmberechtigten spätestens drei Wochen vor dem Wahltag das Stimmmaterial erhalten.

Die Postaufgabe erfolgt gestaffelt ab dem 23. August 2024.

Das planmässige Einsammeln, Ausfüllen oder Abändern von Stimmzetteln und das Verteilen derartiger Stimmzettel sind gemäss Artikel 282 des schweizerischen Strafgesetzbuches verboten und strafbar.

Auskünfte über die Vorbereitung und Durchführung der Erneuerungswahlen in der Gemeinde Bad Ragaz erteilt die Gemeinderatskanzlei.

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