Kinderbetreuungs- und Elternbeitragsreglement

Kanton Aargau
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Informationen zu Kinderbetreuungs- und Elternbeitragsreglement

Spielplatz (Symbolbild)
Spielplatz (Symbolbild) - Keystone

Im Jahr 2015 haben die Aargauer Stimmberechtigten dem neuen Kinderbetreuungsgesetz des Kantons Aargau zugestimmt. Was verlangt dieses neue Gesetz von den Aargauer Gemeinden? eine Bedarfserhebung des familienergänzenden Betreuungsbedarfs in der Gemeinde; den bedarfsgerechten Zugang zu Kinderbetreuungsangeboten für BewohnerInnen sicherzustellen, dies für Kinder von Geburt an bis und mit 6. Primarklasse; eine einkommensabhängige Beteiligung an den Betreuungskosten durch die Gemeinde. Nach dem Gemeindezusammenschluss zwischen Lupfig und Scherz werden nun per 01. August 2019 auch die bisher separat geführten Tagesstrukturen zusammengeführt. Der Gemeinderat hat entschieden, auf diesen Zeitpunkt die neuen Kinderbetreuungs- und Elternbeitragsreglemente einzuführen. Bereits heute besteht in Lupfig und der näheren Region ein gutes Tagesstrukturen-, Kindertagesstätten- und Tagesmütterangebot, welches für den angezeigten Bedarf ausreicht. Ziel war es nun, die bestehenden Angebote in Lupfig und in Scherz unter das geforderte gemeinsame Regularium zusammenzufassen und die Beteiligungskosten der Gemeinde neu zu regeln. Anlässlich der Gemeindeversammlungen vom 21. Juni 2019 sollen die erarbeiteten Reglemente dem Stimmvolk zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Vorgängig möchten wir anlässlich einer Informationsveranstaltung vom Mittwoch, 08. Mai 2019, 19.30 Uhr, im Foyer der Mehrzweckhalle Breite, gerne detailliert über die neuen Bestimmungen informieren.

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