Betreten von Wiesen und Äckern durch Hunde

Kanton Aargau
Kanton Aargau

Oberes Freiamt,

Der Gemeinderat Meisterschwanden weist darauf hin, dass das Betreten von Wiesen und Äckern durch freilaufende Hunde grundsätzlich nicht gestattet ist.

Kühe
Kühe - Keystone

Der Gemeinderat Meisterschwanden hat in letzter Zeit festgestellt, dass vermehrt landwirtschaftliche Kulturen durch freilaufende Hunde beschädigt worden sind.

Das Betreten von Wiesen und Äckern ist grundsätzlich nicht gestattet bzw. nur soweit erlaubt, als damit weder eine Beeinträchtigung noch eine Schädigung des Grundeigentums verbunden ist. Aus diesem Grund ist auf das Betreten von Wiesen und Äckern (z.B. Querfeldeintouren, freies Laufenlassen von Hunden oder Reiten über offenes Gelände) insbesondere während der Vegetationszeit vom 15. März bis 30. November zu verzichten.

Wir bitten Sie dieser Thematik speziell Aufmerksamkeit zu schenken und Rücksicht zu nehmen. Besten Dank!

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