Wie die Gemeinde Fällanden mitteilt, hat der Gemeinderat ein neues Geschäfts- und Organisationsreglement bekommen.
Fällanden. - Keystone
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Mit dem Inkrafttreten der neuen Gemeindeordnung und damit der Einheitsgemeinde müssen auch die interne Organisation der Gemeindebehörden, die Zuständigkeiten ihrer Mitglieder und das Verfahren für die Behandlung ihrer Geschäfte neu geregelt werden.

Ebenso bestimmt das Gemeindegesetz, dass der Gemeinderat auch die Organisation der Verwaltung in einem Behördenerlass regelt.

In diesem Sinne hat der Gemeinderat ein neues Geschäfts- und Organisationsreglement (GeschOrgRegl) erlassen, das die bisherige Geschäftsordnung des Gemeinderats und das Verwaltungsreglement der Gemeindeverwaltung ersetzt.

Regelungen zur Geschäftsführung des Gemeinderats

Neben den allgemeinen Bestimmungen und der Führungsorganisation enthält es insbesondere auch Regelungen zur internen und externen Information und Kommunikation sowie zur Geschäftsführung des Gemeinderats.

Es regelt die fachlichen und finanziellen Kompetenzen all derjenigen Kommissionen und Ausschüsse, deren Zuständigkeiten nicht bereits in der Gemeindeordnung umschrieben sind.

Zudem sind im neuen GeschOrgRegl auch die Möglichkeiten der Kompetenzdelegation definiert.

Zusammenstellung der Finanz- und Visumskompetenzen

Die Anhänge mit der detaillierten Ressortorganisation, einer Kompetenzmatrix und einer Zusammenstellung der Finanz- und Visumskompetenzen runden das Reglement ab.

Das neue Geschäfts- und Organisationsreglement einschliesslich Finanzkompetenzen wurde vom Gemeinderat verabschiedet und ist mit seinem Inkrafttreten auch auf der Webseite der Gemeinde in der Systematischen Rechtssammlung abrufbar.

Die übrigen Anhänge werden noch erarbeitet und Anfang 2023 genehmigt.

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