Maur: Wasserverbrauch muss der Gemeinde gemeldet werden
Wie die Gemeinde Maur angibt, sind Empfänger von Wasserablesekarten verpflichtet, den Wasserverbrauch bei der Gemeinde kenntlich zu machen.

Die Abteilung Finanzen hat Ende Oktober 2023 die Karten für die Wasserzählerablesung versandt.
Eine stattliche Anzahl von Ablesekarten hat den Weg zurück noch nicht gefunden.
Die Empfänger dieser Ablesekarten (Hauseigentümer, Mieter, Immobilienverwaltungen) werden gebeten, die Zählerablesungen vorzunehmen und die Ablesekarten umgehend zurückzusenden, wenn dies nicht bereits erfolgt sein sollte.
Gemeinde kann bei unplausiblen Zählerständen Fachperson beauftragen
Bleibt die Rückmeldung aus oder ist der gemeldete Zählerstand nicht plausibel, muss beziehungsweise kann die Gemeinde eine Einschätzung vornehmen (Artikel 41 Wasserversorgungsreglement).
Erfolgt wiederholt keine Meldung des Zählerstands, kann eine Fachperson mit der Ablesung beauftragt werden.
In diesem Fall werden 60 Franken in Rechnung gestellt (Artikel 105 Gebührentarif).
Rücksendung leicht gemacht
Das der Karte beigelegte neutrale Couvert kann ohne zusätzliche Frankierung als Rücksendecouvert verwendet werden.
Der Zählerstand kann mit der Angabe der Zählernummer und der Standortadresse auch an die Mailadresse gesendet werden oder ebenfalls kann der Mail einen Scan der ausgefüllten Ablesekarte anhängt werden.