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Maur verlängert Frist zur Einreichung von Förderungsgesuchen

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Wie die Gemeinde Maur informiert, können noch bis am 31. Dezember 2023 Projektgesuche zur Förderung von Biodiversität eingereicht werden.

Der Dorfplatz der Gemeinde Maur und die Haltestelle Dorf.
Der Dorfplatz der Gemeinde Maur und die Haltestelle Dorf. - Nau.ch / Simone Imhof

Durch die von der Gemeindeversammlung im September 2020 genehmigte Einzelinitiative zum Schutz der Artenvielfalt steht für den Zeitraum von 2021 bis 2023 ein Rahmenkredit von 250'000 Franken zur Verfügung, welcher der Bevölkerung für Projekte zur Förderung der Biodiversität zur Verfügung steht.

Seit Inkrafttreten der Initiative wurden bisher insgesamt zehn Projekte verwirklicht und final abgerechnet.

Fünf Vorhaben mussten zur Überarbeitung zurückgewiesen werden. Aktuell sind sieben Projektanträge bewilligt, deren Umsetzung noch ansteht.

Die Frist wird bis Ende Dezember 2023 verlängert

Dem Gemeinderat ist es ein Anliegen, dass mit den vorhandenen Geldern möglichst viel Biodiversitätsförderung erfolgen kann.

Dies war auch das primäre Ziel der Initiative.

Aus diesem Grund hat er beschlossen, dass Projekte noch bis 31. Dezember 2023 eingereicht werden können, die dann im Jahr 2024 abgerechnet werden.

Dementsprechend wurde der Leitfaden zur Einzelinitiative «Schutz der Artenvielfalt – Rettet die Bienen» angepasst.

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