Maur: Neue Gemeindeordnung durch Regierungsrat genehmigt

Gemeinde Maur
Gemeinde Maur

Maur,

Der Regierungsrat hat die neue Gemeindeordnung von Maur, rückwirkend per 1. Januar 2021, vorbehaltlos genehmigt.

Gemeinderat Maur
Gemeinderat Maur - Gemeinderat Maur

Der Regierungsrat hat in seinem Genehmigungsbeschluss einzig zum «speziellen Maurmer Art. 16 Abs. 2», der so in der Mustergemeindeordnung nicht vorgesehen ist, folgende Anwendungsbemerkung angebracht:

«Art. 16 Abs. 2 sieht vor, dass die Gemeindeversammlung mit dem Budget neue einmalige Ausgaben sowie Zusatzkredite zur Erhöhung von neuen einmaligen Ausgaben bis CHF 600’000 für einen bestimmten Zweck und neue wiederkehrende Ausgaben oder die Erhöhung von neuen wiederkehrenden Ausgaben bis CHF 100’000 für einen bestimmten Zweck bewilligt.

Die Kreditbewilligung erfolgt ohne besonderen Beschluss. Im Bericht zum Budget sind solche Kredite auszuweisen und zu begründen. Die Bestimmung muss so ausgelegt werden, dass die Gemeindeversammlung Kredite bis zu einer gewissen Höhe im Rahmen des Budgets bewilligen kann.

Die Kredite sind zwar im Budget auszuweisen und zu begründen, auf die Bewilligung eines separaten Verpflichtungskredits soll jedoch verzichtet werden (sogenannter konstitutiver Budgetbeschluss).

Budgetkredit

Für den Budgetkredit gilt wie für den Verpflichtungskredit gleichermassen der Grundsatz der Zweckbindung (§§ 113 und 106 Abs. 1 Gemeindegesetz). Wenn bei einem konstitutiven Budgetbeschluss auf den Verpflichtungskredit verzichtet wird, muss der Budgetkredit dem Gebot der Zweckbindung gleichwohl entsprechen. Folglich muss im Budget bestimmt werden, für welchen Zweck die Ausgaben getätigt werden sollen.

Die Spezifizierung müsste so weit gehen, dass sich feststellen lässt, ob z.B. die Regeln über die Zusammenrechnungspflicht (§ 110 Gemeindegesetz) oder über das Zusatzkreditverfahren (§ 108 Gemeindegesetz) eingehalten sind. Das heisst, die konstitutiven Budgetkredite müssen im Budget detailliert konkretisiert werden. Nur in diesem Sinne ist Art. 16 Abs. 2 genehmigungsfähig.»

Amphibienzugstelle Guldenenstrasse

Im Gebiet der Guldenenstrasse, zwischen Vorbüel und Rappentobel, nahe der Schnittstelle der Gemeinden Herrliberg, Egg und Maur, befindet sich eine wichtige Amphibienzugstelle, bei der jeden Frühling hunderte von Amphibien die Strasse zum gegenüberliegenden Ried mit Teichen überqueren.

Die Umgebung ist von dicht wachsendem Unterholz, Wald und feuchten Magerwiesen geprägt, welche einheimischen Amphibienarten wie Erdkröten, Grasfröschen und Bergmolchen Lebensraum bietet.

Vertreter der drei Standortgemeinden Maur, Egg und Herrliberg sowie der Gebietsbetreuer und Amphibienverantwortliche haben zusammen mit einer temporären und halbseitigen Sperrung der Guldenenstrasse, unmittelbar nach der Abzweigung zum ehemaligen Restaurant Waldhof-Guldenen und der Kreuzung Guldenenstrasse/Gerstenchrüzweg, eine Schutzlösung gefunden. Die Guldenenstrasse in Richtung Herrliberg soll dabei während eines Testlaufs im Frühjahr 2021 durchgehend geöffnet bleiben.

Um zu evaluieren, ob die Teilsperrung der Guldenenstrasse die erhoffte Verbesserung für die Amphibienwanderung bringt, wird eine Erfolgskontrolle durchgeführt. Die Amphibien, welche die Strasse überqueren bzw. allfällige Verluste werden während der Hauptzugszeit gezählt und protokolliert.

Kurz notiert

Ausserdem befasste sich der Gemeinderat mit folgenden Geschäften:

Kenntnisnahmen Budgets 2021 der Gustav Zollinger-Stiftung für das Pflegezentrum Forch und die Spitex Pfannenstiel

Zustimmung Wechsel der Revisionsstelle der Gustav Zollinger-Stiftung

Genehmigung Leistungsvereinbarung für ambulante Pflegleistungen 2021 bis 2025 zwischen der Gemeinde Maur und der Spitex Pfannenstiel

Revisionsbericht über Geldverkehr Politischen Gemeinde Maur und reformierte Kirchgemeinde Maur, der den zuständigen Verwaltungsstellen eine korrekte Aufgabenerfüllung attestiert

Revisionsbericht über Löhne und Entschädigungen, der den zuständigen Verwaltungsstellen eine korrekte Aufgabenerfüllung attestiert

Änderung Holzschnitzelliefervertrag für die Holzschnitzelheizungen der Gustav ZollingerStiftung und Schulanlage Aesch

Genehmigungen Pflichtenheft Landwirtschaftskommission und Leitfaden Einzelinitiative «Schutz der Artenvielfalt- Rettet die Bienen»

Kredite für Malerarbeiten in der Mehrzweckhalle Looren (CHF 85'000)

Abschluss der Planungsarbeiten zum öffentlichen Gestaltungsplan Kehlhof und Verkehrskonzept Unterdorf (CHF 67'000 als gebundene Ausgabe)

Organisations- und Ressourcenanalyse Liegenschaftenunterhalt mit Lösungskonzept (CHF 76'000)

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