Egg löst Entwässerungsgenossenschaften auf
Wie die Gemeinde Egg bekannt gibt, werden im Dezember 2021 lange nicht genutzte Genossenschaften aufgelöst und an die Unterhaltsgenossenschaft Egg übertragen.

Die Entwässerungsgenossenschaften «Kuhweid», Kt. Ktr. Nr. 255, «Riedwiesen», Kt. Ktr. Nr. 681, «Güetli - Rebrain - obere Halde», Kt. Ktr. Nr. 1184, «Kirchwies-Tannacker» Kt. Ktr. Nr. 1244, «Hinteregg», Kt. Ktr. Nr. 1332 und 1772, und «Unter-Halden», Kt. Ktr. Nr. 1435, sind seit längerer Zeit nicht mehr aktiv.
Es ist kein Vorstand mehr bestellt und durch Handänderungen sowie Überbauungen ist der Mitgliederbestand unsicher geworden. Es besteht daher die Absicht, die Genossenschaften im Sinne von § 53 Abs. 4 des Landwirtschaftsgesetzes vom 2. September 1979 (LG) aufzulösen, unter Übertragung der Anlagen zu Eigentum und Unterhalt an die Unterhaltsgenossenschaft Egg.
Das noch vorhandene Vermögen der einzelnen Genossenschaften fällt gemäss § 53 Abs. 5 LG an die Unterhaltsgenossenschaft Egg als Nachfolgeorganisation.
Auflösung nach Auflagefrist
Alle Gläubiger sowie alle berechtigten oder verpflichteten Grundeigentümer werden aufgefordert, sich innert 20 Tagen ab Publikation dieses Aufrufs mit ihren Forderungen beim Gemeinderat Egg zu melden.
Ebenso können sich innert gleicher Frist Grundeigentümer aus dem Beizugsgebiet zur Weiterführung der Aufgaben der Genossenschaft zur Verfügung stellen. Der Perimeter kann auf der Gemeindeverwaltung Egg, Bauamt eingesehen werden.
Erfolgen während der Auflagefrist keine Meldungen, werden die Entwässerungsgenossenschaften «Kuhweid», «Riedwiesen», «Güetli - Rebrain - obere Halde», «Kirchwies-Tannacker», «Hinteregg» und «Unter-Halden» für aufgelöst erklärt.