Studen BE führt eine Tempo-30-Zone ein

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Wie die Gemeinde Studen BE mitteilt, soll die Hauptstrasse für Fussgänger und Fahrradfahrende sicherer werden. Deswegen wird eine Tempo-30-Zone eingeführt.

Die Hauptstrasse durch Studen (BE).
Die Hauptstrasse durch Studen (BE). - Roman Zwygart

Das Tiefbauamt des Kantons Bern (Oberingenieurkreis III) beabsichtigt, die Ortsdurchfahrt in Studen (Hauptstrasse von Höhe Hurnimattweg bis Wydenplatzkreisel) zu sanieren. Die Hauptstrasse soll für Fussgänger und Fahrradfahrende sicherer werden.

Dieses Ziel soll erreicht werden durch verkehrsflankierende Massnahmen wie Fussgängerquerungen mit Mittelinseln, einer Bodenwelle vor dem Schulhaus, Bushaltestellen auf der Fahrbahn und optimierten Kreiselführungen. Die Bushaltebuchten werden aufgehoben und die Bushaltestellen hindernisfrei nach den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetz umgebaut.

Am 4. April 2022 stellte der Projektleiter des Tiefbauamts das Vorhaben anlässlich eines öffentlichen Info-Abends im Detail vor. Dieser Anlass machte den Auftakt zum Mitwirkungsverfahren, welches vom 4. April bis zum 9. Mai 2022 dauert. Während dieser Zeit darf die Bevölkerung ihre Bedenken, ihr Lob, Anregungen und Verbesserungsvorschläge einbringen (die Akten liegen auf der Gemeindeverwaltung auf).

Anlässlich des Info-Abends kam bei einigen Anwesenden der Wunsch auf, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Hauptstrasse (mindestens auf einer Teilstrecke) auf 30 Kilometer pro Stunde zu reduzieren, so wie das beispielsweise in Brügg der Fall ist.

Resultat der Konsultativabstimmung

In einer Tempo-30-Zone würden die Autos langsamer fahren und weniger Lärm verursachen, doch bräuchte auch der öffentliche Verkehr mehr Zeit um von A nach B zu gelangen.

Auch müssten in einer Tempo-30-Zone sämtliche Fussgängerstreifen entfernt werden. Fussgänger hätten keinen Vortritt mehr. Einzig beim Schulhaus liesse sich ein Fussgängerstreifen rechtfertigen. Die Frage, welche Höchstgeschwindigkeit mehr Vorteile bringt, ist also nicht ganz einfach zu beantworten.

In Absprache mit dem Tiefbauamt führt der Gemeinderat anlässlich der Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2022 eine Konsultativabstimmung durch. Eine Vertretung des Kantons wird vor Ort sein.

Kanton ist nicht an Abstimmungsergebnis gebunden

Der Gemeinderat möchte von der Bevölkerung wissen, welche Höchstgeschwindigkeit sie auf der Hauptstrasse bevorzugt? Tempo 30 Kilometer pro Stunde oder Tempo 50 Kilometer pro Stunde? Das Resultat dieser Konsultativabstimmung wird das Tiefbauamt als «Mitwirkungseingabe» betrachtet.

Spricht sich eine Mehrheit für Tempo 30 Kilometer pro Stunde aus, ist der Kanton bereit, dieses Anliegen vertieft zu prüfen. Es kann aber sein, dass er nach Prüfung und Gewichtung sämtlicher Aspekte zum Schluss kommt, dass dies nicht die richtige Lösung für Studen ist und trotzdem anders entscheidet.

Der Kanton ist nicht an das Abstimmungsergebnis der Gemeindeversammlung gebunden. Der Strassenplan wird aber nach seiner Fertigstellung öffentlich aufgelegt. Während 30 Tagen hat die Bevölkerung dann die Möglichkeit, Einsprache dagegen zu erheben.

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