Wie die Gemeinde Seedorf BE informiert, sind die Lobsigenstrasse und der Holternweg per Montag, 29. April 2024, wieder für alle Fahrzeuge befahrbar.
Seedorf BE
Seedorf (BE). - Gemeinde Seedorf
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Die Lobsigenstrasse zwischen Ruchwil und Lerchewäldli sowie der Holternweg zwischen Dürrebüel und Holtere sind wieder für alle Fahrzeuge befahrbar.

Infolge Hangrutschs waren die Lobsigenstrasse zwischen Ruchwil und Lerchewäldli sowie der Holternweg zwischen Dürrebüel und Holtere für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen gesperrt.

Ab sofort (Stand vom 29. April 2024) können die beiden Strassen wieder von allen Fahrzeugen befahren werden.

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