Aarberg BE: Gericht rügt Gemeinde wegen verweigerter Wahlplakate
Die Gemeinde Aarberg BE verweigerte der GLP Seeland die Wahlplakatständer zu Unrecht. Das entschied das Verwaltungsgericht Bern am 20. Oktober 2026.

Mit Urteil vom 20. Oktober 2026 hat das Verwaltungsgericht des Kantons Bern festgestellt, dass die Gemeinde Aarberg Recht verletzt hat, indem sie der GLP Seeland die Nutzung der gemeindeeigenen Wahlplakatständer für die Grossratswahlen 2026 verweigerte. Die Gemeinde hatte die Nutzung unter anderem davon abhängig gemacht, dass eine Partei in Aarberg als Ortspartei vertreten ist.
Das Gericht erachtet diese Unterscheidung bei kantonalen Wahlen als sachlich nicht gerechtfertigt: Die Kandidierenden treten im gesamten Wahlkreis Biel-Seeland an und können auch von der Aarberger Stimmbevölkerung gewählt werden. Die fehlende Ortspartei rechtfertigt deshalb keinen Ausschluss von der gemeindeeigenen Wahlwerbeinfrastruktur.
Die GLP Seeland sieht im Urteil einen Gewinn für die Demokratie. Sie erwartet, dass die Gemeinde Aarberg die Vergaberegeln für künftige Wahlen überprüft und eine gerechte, transparente und rechtskonforme Verteilung der verfügbaren Plakatplätze sicherstellt. Es geht um nachvollziehbare Regeln, bei denen alle politische Kräfte gleich behandelt werden.
Davon profitieren letztlich die Stimmberechtigten: Ein fairer politischer Wettbewerb ermöglicht eine umfassende Information und eine freie Wahl zwischen unterschiedlichen politischen Positionen.










