Zentralschweizer Spitäler wollen kein Wahleingriff-Verbot
Im Frühling wurde wegen der Corona-Krise ein Verbot für nicht dringende Operationen erlassen. Ein erneutes Verbot wollen die Zentralschweizer Spitäler nicht.

Die Zentralschweizer Spitäler wollen nicht, dass nicht dringende Operationen wieder verboten werden, wie dies im Frühling im Zuge der Corona-Pandemie der Fall war. Sie reduzieren daher die Zahl der Wahleingriffe und koordinieren die Versorgung von Corona-Patienten.
In allen sechs Kantonen würden Wahleingriffe abgesagt, um die nötigen Betten- und Pflegekapazitäten zu schaffen, wenn noch mehr Corona-Patienten ins Spital müssten, teilte die Konferenz der Zentralschweizer Gesundheitsdirektorinnen und Direktoren (ZGDK) am Freitag mit.
Ein grundsätzliches Verbot von Wahleingriffen sei aber weder angebracht noch notwendig. Denn auch diese könnten nicht unbeschränkt aufgeschoben werden. Es gelte, diese durchzuführen, bevor der Bedarf akut werde.
Bundesrat Alain Berset (SP) hatte am Mittwoch an einer Medienkonferenz Spitäler kritisiert, die weiterhin nicht dringende Eingriffe durchführen würden. Dies gefährde die zur Behandlung von Corona-Patienten dringend benötigten Kapazitäten.
Die Gesundheitsversorgung funktioniere in der Zentralschweiz auch während der Pandemie über die Kantonsgrenzen hinweg. Das gilt sowohl für Corona-Patienten als auch für andere Eingriffe und Behandlungen. Die Spitäler sollen sich bei der Schaffung von Betten- und Pflegekapazitäten solidarisch verhalten.