Stadt Luzern

Vorgaben für E-Ladestationen werden verschärft

Nau.ch Lokal
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Luzern,

Die Stadt Luzern schreibt für neue und sanierte Parkplätze verbindliche Ladeinfrastruktur vor. Die Anpassungen treten am 1. August 2026 in Kraft.

Der Ausblick auf die Altstadt und die Reuss in der Stadt Luzern.
Der Ausblick auf die Altstadt und die Reuss in der Stadt Luzern. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Wie die Stadt Luzern schreibt, sind vor dem Hintergrund der klimapolitischen Zielsetzungen des Stadtrates Vorinvestitionen in die Ladeinfrastruktur auch bei privaten Abstellplätzen wichtig. Der Grosse Stadtrat hat mit Bericht und Antrag 31/2025 «Erneuerbare Antriebe in der Mobilität» unter anderem einer Änderung des Reglements über private Fahrzeugabstellplätze (Parkplatzreglement) zugestimmt, wonach Parkplätze für Bewohnende und Beschäftigte sowie Parkplätze in Parkhäusern mit einer Infrastruktur für das Laden von Elektrofahrzeugen auszurüsten sind.

Die Kompetenz zur Festlegung der minimalen Ausbaustufen wurde dem Stadtrat übertragen. Vor diesem Hintergrund hat der Stadtrat eine Anpassung der Parkplatzverordnung beschlossen.

Neue Vorgaben für Ladeinfrastruktur in Gebäuden

Die Vorgaben für die Ladeinfrastruktur richten sich an den Anforderungen für die Ausbaustufe für Elektrofahrzeuge nach dem Merkblatt SIA 2060 «Infrastruktur für Elektrofahrzeuge in Gebäuden» aus, wie dies auch bereits im B+A 31/2025 ausgeführt wurde. Insoweit sollen 100 Prozent der Bewohnendenparkplätze bei Gebäuden mit mehr als fünf Parkplätzen mit einer Ladeinfrastruktur gemäss Ausbaustufe C1 («Power to garage») ausgerüstet werden.

Hingegen sollen 20 Prozent der Parkplätze für Beschäftigte und Parkplätze in Parkhäusern mit einer Ladeinfrastruktur gemäss Ausbaustufe C2 («Power to parking») ausgestattet sein. Die Vorgaben gelangen jeweils bei Neubauten, der Sanierung der Parkplätze und der Auswechslung der Elektrohauptverteilung zur Anwendung.

Sie gehen weiter als die vom Kanton erlassenen Vorgaben in § 23a der Planungs- und Bauverordnung. Die Anpassungen der Parkplatzverordnung treten am 1. August 2026 in Kraft.

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Kommentare

User #4636 (nicht angemeldet)

Wenn auch keine autos erwünscht sind . Ob e oder normal.

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