Privatunterricht im Kanton Luzern nur mit Lehrdiplom möglich
Wie der Kanton Luzern mitteilt, müssen ab August 2023 Personen über eine stufen- und fachgemässe Ausbildung verfügen, wenn sie Privatunterricht erteilen wollen.

Wer Privatunterricht erteilt, braucht dafür eine Bewilligung.
Der Regierungsrat hat die Voraussetzungen dafür angepasst und die entsprechende Verordnungsbestimmung geändert.
Demnach müssen neu alle Personen über eine stufen- und fachgemässe Ausbildung (Lehrdiplom) verfügen, wenn sie Privatunterricht erteilen wollen.
Vorgängig wurde vom Bildungs- und Kulturdepartement (BKD) zu diesem Thema eine Vernehmlassung durchgeführt.
Änderung tritt per August 2023 in Kraft
Mit der Verordnungsänderung wird eine Qualitätsverbesserung beziehungsweise -sicherung angestrebt, was von der Mehrheit der offiziellen Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst wird.
Für bereits bestehende unbefristete Bewilligungen ist das private Unterrichten der eigenen Kinder bis zum Ende der Primarschulstufe als Übergangslösung möglich.
Diese Änderung tritt per 1. August 2023 in Kraft.