Mindestlohn: Bürgerliche Politiker greifen Föderalismus an
Im Kampf gegen den Mindestlohn greifen bürgerliche Politiker den Förderalismus an, warnen die Grünen Luzern. Die Autonomie der Gemeinden sei zu wahren.

Mit 79 zu 25 Stimmen hat der Luzerner Kantonsrat gestern eine Motion angenommen, die den Gemeinden untersagt, eigenständig Mindestlöhne festzulegen. Damit wird die demokratisch beschlossene Einführung eines städtischen Mindestlohns gezielt verhindert – ein schwerwiegender Angriff auf die Gemeindeautonomie.
Nachdem es den bürgerlichen Parteien nicht gelungen ist, genügend Unterschriften für ein Referendum gegen den Mindestlohn zu sammeln, greifen sie nun zu drastischeren Mitteln: Ein Frontalangriff auf die kommunale Selbstbestimmung soll das demokratische Verdikt nachträglich aushebeln.
«Das Vorgehen der bürgerlichen Politiker ist verantwortungslos und demokratiefeindlich», konstatiert Grüne Kantonsrätin Irina Studhalter.
Gemeindeautonomie wahren, statt sie zu untergraben
Besonders irritierend ist in diesem Zusammenhang die Rolle des Verbands Luzerner Gemeinden (VLG): VLG-Präsidentin und FDP-Kantonsrätin Sibylle Boos aus Malters hat sich im Kantonsrat explizit für die Annahme der Motion ausgesprochen.
«Wir fordern den VLG auf, seiner Rolle als Interessenvertretung der Gemeinden gerecht zu werden und aktiv für die Wahrung der Gemeindeautonomie einzustehen, statt sie zu untergraben», betont die Junge Grüne Grossstadträtin Chiara Peyer.
In diesem Zusammenhang verweisen die Grünen auch auf die letzte Woche eingereichte Interpellation 116 im Grossstadtrat, welche klären will, wie sich der VLG konkret für die kommunale Selbstbestimmung einsetzt. Diese Fragen sind wichtig vor dem Hintergrund, dass der Grossstadtrat diesen Donnerstag darüber entscheiden wird, ob die Stadt Luzern wieder unbefristet Mitglied des VLG werden soll.
Existenzsichernde Löhne werden von einer grossen Mehrheit der Luzerner Bevölkerung unterstützt. Die Grünen fordern den Kantonsrat deshalb auf, diesen demokratischen Entscheid zu respektieren und die Autonomie der Gemeinden zu wahren.