Mehrfach besetzte Luzerner Villen verkauft
Zwei herrschaftliche Villen an der Obergrundstrasse in der Stadt Luzern, die in der Vergangenheit wiederholt besetzt wurden, haben den Besitzer gewechselt.

Zwei herrschaftliche Villen an der Obergrundstrasse in der Stadt Luzern, die in der Vergangenheit wiederholt besetzt wurden, haben den Besitzer gewechselt. Eine Immobilienfirma kaufte die Gebäude von der ehemaligen Bodum Invest AG.
Das Luzerner Immobilien- und Architekturunternehmen Romano & Christen hat die beiden Häuser an der Obergrundstrasse 99 und 101 gekauft, wie es am Donnerstagabend mitteilte. Es wolle in einem der beiden Gebäude seinen neuen Hauptsitz einrichten.
Stunden zuvor war bekannt geworden, dass eine Gruppierung namens Gundula zum wiederholten Male eine der beiden Villen besetzt hatte. Während die Villa mit der Hausnummer 99 nicht mehr betretbar sei, scheine das Nachbarhaus noch nicht ganz verloren, hielt sie in einer Stellungnahme fest.
Die 1891 erbaute und als erhaltenswert eingestufte Villa, die seit 2013 der Bodum Invest AG gehört, stand bereits seit längerer Zeit leer. Eine Besetzung gab es bereits im April 2018, im April 2017 räumte die Polizei eine der Villen nach einer Besetzung. Im April 2016 war eines der Gebäude während knapp drei Wochen besetzt worden.
Die Besetzung von 2016 beschäftigte die Luzerner Gerichte bis vor kurzem. Eine Journalistin hatte damals das Gelände betreten um eine Reportage zu schreiben. Sie wurde vom Bezirksgericht Luzern wegen Hausfriedensbruch zu einer Busse von 500 Franken verurteilt und zog den Fall weiter ans Kantonsgericht, das das Urteil im April bestätigte.
Die neue Besitzerin teilte mit, sie toleriere eine Hausbesetzung oder sonstige unberechtigte Begehung der Liegenschaften nicht. Der projektierte Umbau und die Sanierung der Villa an der Obergrundstrasse 101 sollen in absehbarer Zeit umgesetzt werden.
Bezüglich der Sanierung oder des Ersatzbaus der zweiten Villa wolle man einen gangbaren Weg mit der Stadt finden. Über die Art der Nutzung könne man erst nach dem Zustandekommen eines genehmigten Projektes entscheiden.