Bei Arbeitsmarktkontrollen sind im Kanton Luzern im vergangenen Jahr 70 Verstösse gegen die Lohnbestimmungen festgestellt worden.
Luzerner Flagge
Luzerner Flagge am Stadthaus in Luzern. (Symbolbild) - Keystone

In 326 Fällen deckten die Kontrolleure zudem Schwarzarbeit auf.

Die Kantonale Industrie- und Gewerbeaufsicht (Kiga) habe im Jahr 2021 insgesamt 110 Verstösse gegen die Meldepflicht registriert, heisst es im Jahresbericht über die flankierenden Massnahmen zum Entsendegesetz, der am Dienstag, 8. November 2022, publiziert wurde.

Es seien 90 Verwarnungen und 20 Sanktionen ausgesprochen worden.

70 Arbeitsgebende zahlten Löhne unterhalb des üblichen Bereichs

44 ausländische Arbeitsgebende sowie 26 Arbeitsgebende mit Sitz in der Schweiz zahlten Löhne unterhalb des üblichen Bereichs.

Mit zwölf Unternehmen sei deswegen eine Verständigung eingeleitet worden.

Zwei Verfahren konnten erfolgreich abgeschlossen werden. Die anderen Verfahren waren Ende 2021 noch nicht abgeschlossen.

Übertretungsraten und Lohnunterbietungen in unveränderter Grössenordnung

Die flankierenden Massnahmen würden dazu beitragen, die Arbeitsbedingungen und Löhne in der Schweiz zu schützen, heisst es im Bericht.

Die Übertretungsraten und Lohnunterbietungen befänden sich in der gleichen Grössenordnung wie im Vorjahr.

2021 wurden im Kanton Luzern über das Meldeverfahren insgesamt 18'688 Personen aus dem EU/EFTA-Raum gemeldet.

Die Anzahl habe sich erholt, befinde sich aber noch nicht auf dem Niveau wie vor Beginn der Corona-Pandemie, heisst es im Bericht.

326 Massnahmen getroffen oder Sanktionen ausgesprochen

Die Kiga habe 689 Schwarzarbeitsverdachtsmeldungen erhalten, nach 557 im Vorjahr. Überprüft wurden 902 Personen.

Bei 207 Personen wurde mindestens ein Verstoss gegen das Ausländer-, Sozialversicherungs- oder Quellensteuerrecht festgestellt.

Die zuständigen Spezialbehörden haben 326 Massnahmen getroffen oder Sanktionen ausgesprochen.

Die Grenze zwischen Schwarzarbeit und legaler Tätigkeit sei oft fliessend.

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