Die Luzerner Justiz muss einen 42-jährigen Mann aus der Sicherheitshaft entlassen. Das hat das Bundesgericht entschieden. Das Kriminalgericht hatte ihn im Oktober unter anderem wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.
Kantonsgericht Luzern
Das Kantonsgericht Luzern. - Keystone

Der Mann sei innert fünf Arbeitstagen ab Zustellung des Urteils aus der Haft zu entlassen, allenfalls unter Anordnung geeigneter Ersatzmassnahmen, heisst es im Urteil, das am Donnerstag veröffentlicht wurde. Die Richter hiessen damit eine Beschwerde des Häftlings gut.

Sie rügten das Kantonsgericht, das auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Sicherheitshaft für die Dauer des Berufungsverfahrens verlängert hatte. Damit habe das Gericht den restriktiv anzuwendenden Haftgrund der Rückfall-, beziehungsweise Wiederholungsgefahr überdehnt.

Es sei nicht ernsthaft zu befürchten, dass der Mann in Freiheit durch schwere Verbrechen oder Vergehen die Sicherheit anderer erheblich gefährde, nachdem er dies objektiv auch bisher nicht getan habe.

Das Kriminalgericht hatte den Mann im Oktober noch nicht rechtskräftig wegen Tätlichkeit, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, mehrfach versuchter einfacher Körperverletzung und wegen mehrfacher Sachbeschädigung schuldig gesprochen. Es verhängte eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten.

Der Mann hatte damals bereits 342 Tage Freiheitsentzug hinter sich. Das Gericht verlängerte die Sicherheitshaft bis am 17. November mit der Begründung, dass der Beschuldigte dann die ausgesprochene Freiheitsstrafe verbüsst habe.

Mit der Massnahme wolle man dem Beschuldigten und den involvierten Stellen die nötige Zeit geben, Vorbereitungen für die Rückkehr in Freiheit zu treffen, insbesondere was Wohnsituation, Lebensunterhalt und ambulante Massnahme anbelange. Die Richter hatten auch eine ambulante psychotherapeutische Behandlung angeordnet. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Fortsetzung der Sicherheitshaft.

Laut einem Gutachten, das das Kantonsgericht aufführte, leidet der Mann an einer schwerwiegenden psychischen Störung. Dazu kämen Drogenprobleme. Nach dem erstinstanzlichem Urteil sei zudem davon auszugehen, dass er versucht habe, mit einem Messer vier Polizeibeamte anzugreifen. Bei einer zusätzlichen Verurteilung müsse er mit einer stationären Massnahme rechnen, die weit länger dauern könnte, als die bisherige strafprozessuale Haft, argumentierte das Gericht.

Das Bundesgericht sieht beim Mann zwar eine gewisse Steigerung der Gewaltbereitschaft, insbesondere wegen des Messerangriffs auf die Polizisten. Allerdings habe er für diese kein grosses Risiko dargestellt. Überhaupt habe es der Beschwerdeführer vielmehr darauf angelegt, von den Beamten erschossen zu werden.

Die zuständigen Behörden könnten für das Restrisiko, das in solchen Fällen immer bestehe, geeignete Ersatzmassnahmen treffen, schreibt das Bundesgericht. Es nennt etwa Rayon- und Kontaktverbote oder das Verbot, Messer in der Öffentlichkeit zu tragen.

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