Luzerner Beizen dürfen im Winter Aussenplätze überdachen
Luzerner Gastrobetriebe können während der kalten Jahreszeit auf ihren Aussenflächen temporär Überdachungen, Verglasungen oder Zelte aufstellen.

Luzerner Gastrobetriebe können während der kalten Jahreszeit auf ihren Aussenflächen temporär Überdachungen, Verglasungen oder Zelte aufstellen. Dies hat der Stadtrat beschlossen. Damit will er die negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie erneut mildern.
Damit könnte die durch die Coronamassnahmen reduzierte Sitzplatzzahl im Inneren der Lokale teilweise kompensiert werden, teilte der Luzerner Stadtrat am Montag mit. Er sieht ein «rasches, unbürokratisches Verfahren» vor.