Alle Schulen im Kanton Luzern starten nach den Fasnachtsferien im Präsenzunterricht. Neu gilt aber bereits ab der 5. Primarklasse eine Maskenpflicht. Auf präventive Massentests, wie sie etwa der Kanton Zug einführt, um Quarantänefälle zu verhindern, verzichtet Luzern.
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Schüler in einem Schulzimmer. (Symbolbild) - dpa-infocom GmbH

Schülerinnen und Schüler der Volksschule, Gymnasien und Berufsfachschulen im Kanton Luzern dürfen nach den Ferien in die Schulhäuser zurückkehren und müssen nicht in den Fernunterricht. Das hat das Bildungs- und Kulturdepartement am Mittwoch entschieden. Die bisherigen Rahmenschutzkonzepte gelten weiterhin.

Dazu kommt neu eine generelle Maskenpflicht ab der 5. Primarklasse. Diese soll beim Auftreten der hochansteckenden Virusmutation die Quarantäne-Anordnung für das jeweilige Schulhaus minimieren. Zudem sollen in den Tagesstrukturen die Hygienebestimmungen besser umgesetzt und die Durchmischung reduziert werden. Hier empfiehlt der Kanton eine Maskenpflicht bereits für Kinder ab der 1. Klasse.

Auf präventive Massentests an Schulen verzichtet der Kanton Luzern dagegen. Auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA hiess es, dieser Entscheid sei in Absprache mit dem Kantonsarzt gefallen.

Für den Kanton Luzern würden solche Reihentests einen «massiven persönlichen und materiellen Aufwand» bedeuten. Die Laborkapazität, um die Proben zu bearbeiten, sei nicht vorhanden.

Den Präsenzunterricht mit der verschärften Maskenpflicht bezeichnete Bildungsdirektor Marcel Schwerzmann (parteilos) als eine praktikable Lösung für die Schulen. Man leiste damit einen Beitrag an die Reduktion der Risiken von Infektionen und Quarantäne.

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