Luzern und Nidwalden bereit für neue Härtefallgesuche
Die Regierungen der Kantone Nidwalden und Luzern unterstützen auch 2022 finanziell Firmen, die mit den Folgen der Coronapandemie zu kämpfen haben.

Viele Teile der Wirtschaft hätten sich zwar gut von der Pandemie erholt, bei einigen Unternehmen trete diese Erholung aber erst mit Verzögerung ein, teilte die Nidwaldner Regierung am Donnerstag mit. Diese wolle man mit dem neuen Härtefallprogramm unterstützen.
Nidwalden orientiert sich dabei an den Vorgaben des Bundes. A-fonds-perdu-Beiträge erhält, wer aufgrund der Covid-19-Pandemie seine Betriebskosten nicht decken kann. Der Landrat hatte dazu im Februar 3 Millionen Franken gesprochen. Gesuche für das erste Quartal 2022 können ab dem 19. April gestellt werden, sofern gegen das kantonale Härtefallgesetz nicht das Referendum ergriffen wird.
Im Kanton Luzern dagegen sind Gesuche für die zweite Jahreshälfte 2021 ab sofort möglich. Das nötige Geld hatte der Kantonsrat im März bewilligt. Zur Verfügung stehen die Bundesratsreserve von rund 20 Millionen Franken sowie weitere gesprochene Mittel.
Die Unterstützung erfolgt in Form von nichtrückzahlbaren Beträgen. Ausgeschlossen sind Unternehmen, die in ihrem Jahresabschluss 2021 einen Gewinn ausweisen.