Stadt Luzern

    Keine Betriebsbewilligung für drei Hausarztpraxen im Kanton Luzern

    Wie der Kanton Luzern mitteilt, hat er drei Hausarztpraxen in Oberkirch, Triengen und Hergiswil bei Willisau keine Betriebsbewilligung erteilt.

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    Die Dienststelle Gesundheit und Sport (DIGE) hat drei Gesuche um Erteilung einer Bewilligung für den Betrieb von Arztpraxen in Oberkirch (Surenweidpraxis), Triengen (Ärztezentrum Triengen) und Hergiswil b.W. (Ärztezentrum Napf) eingehend geprüft und abgelehnt, da die Betreiber die dafür erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllen.

    Damit in Arztpraxen nicht nur fehlbare Arztpersonen, sondern auch die Praxisinhaber, die Betreibergesellschaften oder anderweitige Dritte nötigenfalls aufsichtsrechtlich belangt werden können, hat der Kanton per 1. Januar 2021 eine Betriebsbewilligung für Arztpraxen eingeführt.

    Für vorbestehende Arztpraxen, zu denen auch die drei erwähnten in Oberkirch, Triengen und Hergiswil b.W. gehören, bestand eine Übergangsfrist von zwei Jahren, um eine solche Bewilligung zu beantragen.

    Definitive Schliessung bis Ende September 2023

    Die drei Praxen dürfen noch bis längstens am 30. September 2023 geöffnet sein.

    Damit soll eine geordnete Abwicklung des Praxisbetriebs, insbesondere aber ein geordneter Zugang der Patienten zu ihren Dokumentationen, gewährleistet bleiben.

    Der Entscheid der Nichterteilung der Betriebsbewilligung ist noch nicht rechtskräftig.

    Es kann gegen die einzelne Verfügung Verwaltungsgerichtsbeschwerde erhoben werden.

    Ärztezentrum Neuenkirch ist seit Mai 2023 geschlossen

    Das Ärztezentrum Neuenkirch ist seit dem 1. Mai 2023 geschlossen. Für die Aufbewahrung und Herausgabe von Patientenakten ist die Praxis zuständig.

    Die DIGE ist mit dem Betreiber im Austausch, um eine Lösung für eine möglichst rasche Herausgabe der Patientenakten sicherzustellen.

    Sobald der DIGE weitere Informationen vorliegen, an wen sich ehemalige Patienten der drei betreffenden Arztpraxen wenden können, die eine Kopie ihrer Patientenakte benötigen, wird sie auf Geschlossene Arztpraxen – Kanton Luzern informieren.

    Die DIGE steht zudem in einem engen Austausch mit der Luzerner Ärztegesellschaft und dem Luzerner Apothekerverein, um die medizinische Versorgung (insbesondere mit Medikamenten) der Patienten weiterhin gewährleisten zu können.

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