Stadt Luzern

Kanton Luzern: Verkehrssteuern sollen neu verteilt werden

Die Kommission Verkehr und Bau des Kantons Luzern stimmt der neuen Verwendung der Verkehrssteuern einstimmig zu. Sie beantragt aber zwei Korrekturen.

Kanton Luzern
Kanton Luzern: Verkehr auf der Seebrücke in der Stadt Luzern (Symbolbild) - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Die Kommission stimmt dem Entwurf eines Mantelerlasses über die Neuregelung der Verwendung der zweckgebundenen Einnahmen aus den Verkehrssteuern und der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (B 102) einstimmig zu, stellt jedoch zwei Anträge. Die Gesetzesvorlage geht massgebend auf Interventionen der VBK zurück. Die Kommission ist zufrieden mit dem Vorschlag zur Umsetzung.

Die Vorlage stellt die Finanzierung der anstehenden Infrastrukturvorhaben sicher. Die Anpassung beim Verteiler der zweckgebundenen Mittel ist vor diesem Hintergrund richtig und wichtig. Es werden jedoch zwei Korrekturen beantragt.

Zum einen wurde die Notwendigkeit einer Erhöhung des Vorabanteils für das Strassenverkehrsamt hinterfragt. Zum andern wird dem Kantonsrat eine neue Bestimmung beantragt, wodurch der Kanton ohne zusätzliche Belastung der Gemeinden Einlagen in den Verkehrsverbund Luzern machen kann.

Damit wird sichergestellt, dass bei entsprechendem Finanzierungsbedarf für den öffentlichen Verkehr die nötigen Mittel bereitgestellt werden können.

Dem Entwurf für einen Kantonsratsbeschluss über das Programm Gesamtmobilität 2027-2030 (B 103) stimmt die VBK grossmehrheitlich zu, verlangt aber Anpassungen und fordert Korrekturen für das nächste Programm. Eine Minderheit wollte die Vorlage zurückweisen. Die Minderheit kritisierte, dass das Programm falsche Prioritäten setzt und die parlamentarische Kontrolle zu schwach sichtbar macht.

Die Mehrheit der VBK ist jedoch überzeugt, dass die Botschaft den Ansatz von integraler Mobilität für die Planung, die Realisierung und den Betrieb berücksichtigt und erachtet die Grundsätze aus dem Planungsbericht Zukunft und Mobilität im Kanton Luzern als eingehalten. Als zusätzliche Massnahme wird die Einstellung von 1 Mio. Franken für die gesamtheitliche Planung von flankierenden Massnahmen für eine siedlungsverträgliche Integration des Gesamtsystems Bypass Luzern verlangt. Ergänzungsanträge für mehr Massnahmen für die Busbeschleunigung und ein zusätzliches Programmpaket für den Fussverkehr fanden dagegen keine Mehrheit.

Das Programm Gesamtmobilität ist das erste seiner Art. Mit verschiedenen Aufträgen und Bemerkungen will die VBK deshalb die Weiterentwicklung dieses neuen Instruments sicherstellen. So sollen künftig die Ausführungen für alle Verkehrsträger und -teilnehmenden in einer vergleichbaren Tiefe erfolgen. Die regionale Erschliessung ist stärker zu gewichten und es sollen auch die regionalen Gesamtmobilitätskonzepte berücksichtigt werden. Die grossen Umfahrungsprojekte, welche dem Stimmvolk neu früher vorgelegt werden sollen, sind rasch aufzubereiten, damit klar ist, welche personellen und finanziellen Ressourcen eingesetzt werden müssen. Weiter wird der Regierungsrat beauftragt den Ausbau des Nachtnetzes auf dem Land zu prüfen und die nötigen Massnahmen für den Viertelstundentakt in die Regionalzentren Willisau und Hochdorf aufzuzeigen.

Verschiedene Anliegen zum Monitoring und zum künftigen Mitteleinsatz für Sammelrubriken nimmt die VBK schliesslich innerhalb der Kommission auf und wird sie in kommende Beratungen zum Jahresbericht und zum Aufgaben- und Finanzplan einfliessen lassen.

Die VBK hat die Geschäfte unter dem Vorsitz von Laura Spring (Grüne, Luzern) vorberaten. Sie werden an der September-Session behandelt.

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