Kanton Luzern: Trockenheit, Japankäfer und neue Auflagen für die Bauern
Wegen der Trockenheit setzt der Kanton Luzern Fristen aus. Zudem wurde in Luzern, Horw und Kriens ein neuer Japankäfer-Befallsherd ausgeschieden.

Mit dem Infoletter Pflanzenschutz Feldbau orientieren wir Sie über Aktuelles zu Pflanzenschutz und Kulturführung aus den Bereichen Ackerbau, Futterbau und Problempflanzen/Neophyten.
Trockenheit – Anpassungen PSB «angemessene Bodenbearbeitung»
Das lawa hat am 11. August Anpassungen aufgrund der Trockenheit bei dem Produktionssystembeitrag «angemessenen Bodenbedeckung» kommuniziert.
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit wird die Frist von sieben Wochen ausgesetzt.
Voraussetzung ist, dass die Bodenbedeckung noch im laufenden Kalenderjahr angelegt wird. Alle weiteren Bestimmungen dieser Massnahme bleiben bestehen.
Rapssaat
Der Wetterbericht lässt in den nächsten Tagen auf Regen hoffen, nach dem Regen wird die Rapssaat zum Thema.
Da die Saat Mitte August früh ist, besteht keine Eile. Wichtig ist, dass die Böden, wieder feuchter und gut bearbeitbar sind sowie die Rapskörner im feuchten Boden schnell und gleichmässig auflaufen.
Durch einen feuchten Boden wirken auch Vorauflauf-Herbizide besser. Wer Raps mit Untersaat anbaut, sollte vor Ende August gesät haben.
Maiswurzelbohrer
Aufgrund der ausserordentlichen Trockenheit und der frühzeitigen Ernte zahlreicher Maisbestände wird im Jahr 2026 unabhängig von den Fangzahlen des Maiswurzelbohrers keine Fruchtfolgeeinschränkung aufgrund der Anzahl gefangener Maiswurzelbohrer verfügt.
Die aktuellen Zahlen aus dem Monitoring liegen zudem noch deutlich unter dem Schwellenwert von 250 Käfern pro Falle und Region.
Auf einer Maisparzelle darf im Jahr 2027 erneut Mais angebaut werden, wenn: auf der Parzelle im Jahr 2026 Mais angebaut (inklusive Bedingung Vorkultur «Wiese») wurde und die Vorgaben der gewählten Fruchtfolgenvariante «Anbaupause» oder «Flächenanteile Kulturen» eingehalten werden.
Damit kann insbesondere im Jahr 2027 auch auf Parzellen Mais angebaut werden, auf denen bereits im Jahr 2026 Mais angebaut wurde.
Biodiversität
Um Extensivwiesen zu Qualitätsstufe 2 aufzuwerten, kann bis am 31. August ein Gesuch für die Anmeldung im «Ansaatprogramm für artenreiche Wiesen» der Dienststelle Landwirtschaft und Wald eingereicht werden.
Anschliessend werden die angemeldeten Flächen durch die Beratung des BBZN gemeinsam mit den Bewirtschaftenden unverbindlich besichtigt. Dabei werden die Eignung der Flächen sowie das weitere Vorgehen bei der Aufwertung besprochen.
Die Bewirtschaftenden profitieren von einer kostenlosen Beratung und einer Beteiligung an den Saatgutkosten.
Auch steile, nicht pflügbare Flächen können unter gewissen Bedingungen aufgewertet werden. Deshalb können auch solche Steillagen für das Programm angemeldet werden.
Japankäfer – Neuer Befallsherd im Kanton Luzern
In der Umgebung der Luzerner Allmend konnte eine Japankäfer-Population nachgewiesen werden. Bis Ende Juli 2026 wurden an mehreren Standorten in Luzern, Horw und Kriens insgesamt 25 Käfer gefangen.
Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern und die Population zu tilgen, hat der Kanton Luzern gemäss den Vorgaben des Bundes einen Befallsherd in Teilen von Luzern, Horw und Kriens sowie eine angrenzende Pufferzone ausgeschieden.
Sämtliche Massnahmen sind in der Allgemeinverfügung vom 1. August 2026 festgehalten und sind identisch zu den bestehenden Massnahmen im Befallsherd und der Pufferzone «Neuenkirch».
Die Erläuterungen zu den geltenden Massnahmen sind auf der Webseite der Dienststelle Landwirtschaft und Wald abrufbar.
Kontrolle der Auflagen betreffend Abschwemmung
Die im Jahr 2023 eingeführten Massnahmen im Bereich Abschwemmung (ÖLN) werden ab 2027 erstmals kontrolliert.
Im Bereich Abschwemmung sind Massnahmen auf folgenden Parzellen umzusetzen: Reduktion der Abschwemmung um einen Punkt auf Flächen mit mehr als zwei Prozent Gefälle in Richtung angrenzende Oberflächengewässer, entwässerte Strassen oder Wege.
Beachten Sie die Auflagen bei der anstehenden Saat der Herbstkulturen und berücksichtigen Sie die aktuell begrünten Flächen, um diese als bestehende Pufferstreifen zu nutzen. Mögliche Massnahmen, um den einen Abschwemmpunkt zu erreichen: Pufferstreifen von sechs Metern Direktsaat, Streifensaat/Streifenfrässaat, Mulchsaat.
Informieren Sie sich über mögliche Massnahmen und wenden Sie sich bei Fragen an die Beratung. Beachten Sie, dass die produktspezifischen Auflagen (Spe 3), beispielsweise gegenüber Oberflächengewässer auch einzuhalten sind.










