Stadt Luzern

Kanton Luzern: Taskforce wird zum ständigen Ausschuss für Baubewilligungen

Seit März hat eine Taskforce im Kanton Luzern 26 Fälle ausserhalb der Bauzone beurteilt. Ab September übernimmt der neue «Ausschuss Baubewilligungswesen».

Kanton Luzern
Kanton Luzern: Landwirtschaftsfahrzeug mit einer Kuhtränke (Symbolbild) - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Im Rahmen von Baubewilligungsverfahren kommen regelmässig verschiedene Interessen, teilweise gegensätzliche Bedürfnisse und Vorgaben sowohl aus der Raumplanung, der Landwirtschaft als auch aus dem Umweltrecht zusammen. So erhält etwa die Landwirtschaft durch die neusten Anpassungen des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes (Teilrevision RPG 2) einen grösseren Spielraum bei Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone. Eine Taskforce hat in den vergangenen Monaten das Baubewilligungswesen – insbesondere ausserhalb der Bauzone – untersucht.

Nun wird die Arbeit der Taskforce in den ordentlichen Prozess überführt. Ein Nachfolgegremium unterstützt künftig die Zusammenarbeit unter den Dienststellen und kümmert sich um übergeordnete Fragestellungen.

Die von Regierungsrat Fabian Peter, Vorsteher Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement (BUWD), eingesetzte verwaltungsinterne Taskforce Praxis ABZ (ausserhalb der Bauzone) beurteilt seit Mitte März 2026 Einzelfälle aus dem Baubewilligungswesen mit Schwerpunkt auf Vorhaben ausserhalb der Bauzone und vor dem Hintergrund des seit dem 1. Januar 2026 bundesrechtlich geltenden Vorrangs der Landwirtschaft in der Landwirtschaftszone (Mitteilung vom 27. März 2026). Zu Beginn verschaffte sich die Taskforce einen Überblick über die von verschiedenen Seiten eingegangenen Fälle. Jene Fälle, die entweder einen konsolidierten Grundsatzentscheid erforderten oder bei denen eine komplexe Interessenabwägung vorgenommen werden musste, wurden in der Taskforce behandelt.

Fälle, welche diesen Kriterien nicht entsprachen, wurden nicht in der Taskforce behandelt und in den ordentlichen Baubewilligungsprozess verwiesen. In diesem Sinne beurteilte die Taskforce primär Fälle hinsichtlich Rechtsanwendung, Ausübung des Ermessensspielraums und Durchführung der Interessenabwägung.

Unter der Leitung des BUWD-Departementssekretärs wurden in den vergangenen fünf Monaten in der Taskforce, bestehend aus den Dienststellenleitern Raum und Wirtschaft (rawi), Landwirtschaft und Wald (lawa) und Umwelt und Energie (uwe), insgesamt 26 Fälle diskutiert und beurteilt. In neun Fällen wurde ausserhalb der Taskforce eine Lösung mit den Beteiligten gefunden. Verschiedene Fachpersonen aus den Dienststellen haben jeweils die Fälle vorgestellt, um ihre Sicht der Fälle zu erklären und Anliegen zu deponieren.

Zusammenfassend konnte die Taskforce die Beurteilungen der Fachstellen und die bisher durch die Mitarbeitenden gelebte Praxis mehrheitlich bestätigen. Die Taskforce hat ausserdem neue Lösungsansätze gefunden und Grundsatzentscheide getroffen, welche nun in die Baubewilligungspraxis einfliessen. Zusammen mit den beteiligten Fachpersonen wird der Baubewilligungsprozess Schritt für Schritt weiterhin optimiert.

Die Taskforce zieht deshalb eine positive Bilanz und wird nun in ein neues ständiges Gremium «Ausschuss Baubewilligungswesen» überführt.

Die Analyse des Baubewilligungsprozesses hat ergeben, dass bereits bestehende interne Austauschgefässe weiter gestärkt werden müssen und ab September ein Gremium «Ausschuss Baubewilligungswesen» eingeführt werden soll. In diesem Gremium werden Fälle, für die fachlich beispielsweise bei gegensätzlichen Interessen keine Lösung gefunden wird, beurteilt und nochmals angehört. Der Ausschuss Baubewilligungswesen besteht aus den Leitern aller BUWD-Dienststellen – unter dem Vorsitz der Dienststelle rawi – sowie dem Leiter des departementalen Rechtsdienstes und behandelt Baugesuche innerhalb und ausserhalb der Bauzone.

Im Baubewilligungswesen stehen weiterhin Neuerungen an: Die Dienststelle rawi lanciert ein Dialogforum, welches Bauherrschaften, Gemeinden, Verbänden und weiteren Beteiligten eine Plattform für einen zielgerichteten Austausch schaffen soll. Das Dialogforum soll mehrmals jährlich stattfinden. Für die Überprüfung der Baubewilligungspraxis für das Bauen ausserhalb der Bauzonen wird in der Dienststelle rawi zudem eine externe, juristische Unterstützung eingesetzt.

Darüber hinaus erhält die Abteilung Baubewilligungen mit Daniel Albisser eine neue Leitung.

Qualität und Vollständigkeit der Unterlagen sind wichtig

Auf der Website der Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi) gibt es ab sofort ein neues digitales Hilfsmittel: die Beilagenhilfe. In wenigen Schritten zeigt die Beilagenhilfe auf, welche Pflichtbeilagen für das jeweilige Bauvorhaben notwendig sind. Insbesondere durch vollständige Unterlagen können Baubewilligungsverfahren nachhaltig beschleunigt werden.

Aus diesem Grund wird die Beilagenhilfe kontinuierlich weiterentwickelt und verbessert.

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