Kanton Luzern: Neuer Anmeldeschluss für Sonderschulabklärungen
Ab dem Schuljahr 2027/28 gilt im Kanton Luzern für Anmeldungen zu Sonderschulabklärungen einheitlich der 1. November als Anmeldeschluss.

Der Termin für die Anmeldung von Sonderschulabklärungen bei den Abklärungsstellen wird ab dem Schuljahr 2027/28 vereinheitlicht. Für alle Anmeldungen bei den Schulpsychologischen Diensten und beim Fachdienst der DVS gilt neu als Anmeldeschluss der 1. November. Im laufenden Schuljahr gilt die Neuerung aufgrund der Kurzfristigkeit als Empfehlung.
Bisher galt dieser Termin nur für Überprüfungen in den Behinderungsbereichen Kognition, Körper, Motorik, Gesundheit und Sehen, Hören. Die Neuerung bringt den Abklärungsstellen nebst der Vereinheitlichung mehr Zeit für die Abklärungen. Dies ist aufgrund der jährlich steigenden Fallzahlen dringend notwendig.
Sonderschulanträge mit Wirkung auf das neue Schuljahr müssen unverändert bis zum 31. Januar bei der DVS eingereicht werden. Anträge sind auch quartalsweise möglich und werden laufend bearbeitet.






