Stadt Luzern

    Kanton Luzern: Kanton und Gemeinden einig bei Schulliegenschaften

    Im Kanton Luzern haben sich Kanton und Gemeinden auf das Berechnungsmodell für die Standardkosten von Schulliegenschaften geeinigt. Es gilt ab dem Budget 2028.

    Das KV Dreilinden Schulhaus in der Stadt Luzern.
    Das KV Dreilinden Schulhaus in der Stadt Luzern. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

    Die Vertretungen von Kanton und Gemeinden haben wichtige Weichen für die Ermittlung und Festlegung der Standardkosten für Schulliegenschaften ab dem Budget 2028 gestellt. Die Steuergruppe einigt sich auf das künftige Vorgehen und strebt eine umfassendere Vereinfachung des Finanzierungssystems an.

    Vertretungen von Kanton und dem Verband Luzerner Gemeinden (VLG) haben sich gemeinsam auf das weitere Vorgehen bei der Ermittlung der Standardkosten für Schulliegenschaften verständigt. Im Zentrum stehen die Erarbeitung eines verlässlichen und verhältnismässigen Berechnungsverfahren, die Einhaltung der gesetzlich vorgesehenen hälftigen Kostenteilung zwischen Kanton und Gemeinden sowie die mittelfristige Vereinfachung des gesamten Finanzierungssystems der Volksschulbildung.

    Gezielte Überprüfung der effektiven Kosten

    Die Standardkosten für Schulliegenschaften sollen weiterhin auf Basis der Daten aller 79 Luzerner Gemeinden ermittelt werden. Das entsprechende Verfahren soll die Realität der Kosten berücksichtigen, und gleichzeitig mit einem verhältnismässigen Aufwand abgewickelt werden können. Um beidem gerecht zu werden, wird das bestehende Vorgehen gezielt weiterentwickelt. Die Mehrheit der Kosten wird wie bisher auf Grundlage der Gemeindefinanzstatistik ermittelt. Auffällige Kostenwerte werden neu anhand statistisch definierter Schwellenwerte erkannt und in Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinden überprüft. So lassen sich beispielsweise Doppelzählungen und weitere buchhalterische Besonderheiten bereinigen, um die Kostenwahrheit zu verbessern.

    Das angepasste Verfahren kommt erstmals bei der Berechnung der Standardkosten für das Budget 2028 zum Einsatz. Die Projektorganisation Liegenschaftskosten konkretisiert und beschliesst die Modalitäten zum Vorgehen bis Anfang Dezember. Die Umsetzung erfolgt in den kommenden Monaten.

    Weiterhin im Vierjahresrhythmus

    Die Ermittlung der Standardkosten für Schulliegenschaften soll weiterhin alle vier Jahre erfolgen. Das Verfahren wird gemeinsam mit den Personal- und übrigen Kosten der Volksschulbildung durchgeführt. Damit werden die verschiedenen Kostenbereiche zeitlich aufeinander abgestimmt und die gesetzlich vorgesehene hälftige Kostenteilung zwischen Kanton und Gemeinden weiterhin angemessen abgebildet.

    Gemeinsames Ziel: ein einfacheres Finanzierungssystem

    Kanton und VLG bekräftigen zudem ihre gemeinsame Absicht, die verschiedenen Finanzierungsmechanismen im Bereich der Volksschulbildung mittelfristig zu vereinfachen und nach Möglichkeit zusammenzuführen. Da heute unterschiedliche, historisch gewachsene Regelungen nebeneinander bestehen, erfordert eine solche Weiterentwicklung eine Gesamtsicht über die verschiedenen Bereiche der Volksschulbildung hinweg. Im Dezember 2026 sollen das weitere Vorgehen und die Zuständigkeiten für die Bearbeitung festgelegt werden.

    Vorgeschichte

    Hintergrund dieses Vorgehens ist die Neufestlegung der Betriebskosten an die Volksschulen. Seit dem 1. Januar 2024 werden die kantonalen Beiträge an die Betriebskosten der Volksschulen über pauschale Pro-Kopf-Beiträge auf Basis von Standardkosten berechnet. Während für Personal- und Sachkosten Standards definiert wurden, konnte für die Berücksichtigung der Raumkosten bisher keine langfristig tragbare Lösung gefunden werden. Im Juni 2026 hat man sich auf eine Übergangsregelung bis 2027 geeinigt, der Kantonsrat hat dem entsprechende Dekret in der Septembersession zugestimmt.

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