Kanton Luzern akzeptiert Kantonsgerichtsurteil zu Pflegetaxe

    Keystone-SDA Regional
    Keystone-SDA Regional

    Luzern,

    Der Luzerner Regierungsrat anerkennt, dass er die Ergänzungsleistungen von Heimbewohnern zu stark begrenzt. Er akzeptiert ein Urteil des Kantonsgerichts, dass ihn deswegen gerügt hatte, und will die Taxgrenze erhöhen. Zahlen werden die Gemeinden.

    pflege
    Ein Pfleger bei der Arbeit. (Symboldbild) - dpa-infocom GmbH

    Das Gericht hatte im Januar die Beschwerde eines Heimbewohners teilweise gutgeheissen. Der Betagte erhielt zur Deckung des Existenzbedarfs Ergänzungsleistungen, musste aber 28 Franken pro Tag oder 10'220 Franken pro Jahr selbst bezahlen, weil die Heimkosten höher waren als die maximale Taxe des Kantons. Das verstosse gegen Bundesrecht, weil dem Mann eine Sozialhilfeabhängigkeit drohe, befand das Kantonsgericht.

    Der Regierungsrat ziehe das Kantonsgerichtsurteil nicht an das Bundesgericht weiter, teilte die Luzerner Regierung am Freitag mit. Er anerkenne, dass die gegenwärtige Taxgrenze für Ergänzungsleistungen nicht der Kostenentwicklung der letzten Jahre bei den Pflegeheimen Rechnung trage und somit den Anforderungen an das Bundesrecht nicht mehr genüge.

    Zu diesem Schluss sei der Kanton nach Rücksprache mit dem Verband der Luzerner Gemeinden (VLG) und der Stadt Luzern gekommen. Die Taxgrenze soll deshalb erhöht werden. Gemäss der Aufgabenteilung im Kanton Luzern gehen die damit verbundenen Mehrkosten zulasten der Gemeinden.

    Der Regierungsrat habe eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Kantons und der Ausgleichskasse Luzern, der Gemeinden und der Pflegeheime eingesetzt. Diese erarbeitet nun die erforderlichen Entscheidungsgrundlagen. Die neue Taxgrenze soll bis im Sommer 2020 festgelegt werden und rückwirkend ab 1. Januar 2020 zur Anwendung kommen. Die Ausgleichskasse Luzern informiert die Betroffenen.

    Im vorliegenden Fall forderte das Heim für die Unterkunft im Einzelzimmer und die Hotellerie eine Tagespauschale von 168 Franken. Der Kanton anerkannte aber bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen nur eine maximale Taxe von 140 Franken.

    Das Gericht hielt fest, dass der Betagte nicht in einem teuren Pflegeheim lebe. Die Pflegekosten lägen annähernd im kantonalen Mittelwert und befänden sich innerhalb der Stadtregion Luzern am unteren Ende.

    Das Kantonsgericht rügt, dass die Freiheit des Betagten, in einem Heim seiner Wahl zu wohnen, durch die vom Kanton anerkannte Tagestaxe auch übermässig beschränkt werde. In der Region Luzern waren 2018 mit den 140 Franken nur die Kosten von jedem 40. verfügbare Pflegebett gedeckt, kantonsweit 27 Prozent der Pflegebetten.

    Kommentare

    Weiterlesen

    Taxi
    58 Interaktionen
    Spritpreis steigt
    Tami Xhaka
    1'649 Interaktionen
    Impf-Zoff

    MEHR AUS STADT LUZERN

    kantonspolizei luzern rücksitz
    1 Interaktionen
    Luzern
    Schweine
    19 Interaktionen
    Wegen Lungenkrankheit
    FC Luzern
    2 Interaktionen
    5:1-Sieg
    FCL
    3 Interaktionen
    5:1 über GC